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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Riedstadt

Der Beschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2023 wird nachstehend öffentlich bekannt gegeben.

Gemäß § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154). Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) in Verbindung mit § 10 Eigenbetriebssatzung vom 02. Juni 2016, wird der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Riedstadt für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 wie folgt beschlossen und festgesetzt:

 — 2023

1.

Im Erfolgsplan werden die Erträge in Höhe von

und

die Aufwendungen in Höhe von

festgesetzt

Gewinn (+) / Verlust (-)

Im Vermögensplan werden die Einnahmen in Höhe von

und

die Ausgaben in Höhe von

festgesetzt

2.

Kredite werden in Höhe von

veranschlagt.

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für 2022 auf

festgesetzt.

4.

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

5.

Es gilt die als Anlage des Wirtschaftsplanes beschlossene Stellenübersicht.

Der Wirtschaftsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden.