Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt am 23.01.2025 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) vom 12.10.2023 beschlossen:
§ 22 Satz 3 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge 12.10.2023 wird wie folgt neu gefasst:
Diese Satzung wird befristet und tritt am 01.01.2027 außer Kraft.
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.