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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Riedstadt – Am Golfplatz III“;

Hier:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (01.02.2024)
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt hat am 01.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Riedstadt – Am Golfplatz III“ im Regelverfahren gem. BauGB gefasst. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt hat am 01.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabebezogenen Bebauungsplan einschließlich örtlicher Bauvorschriften „Solarpark Riedstadt – Am Golfplatz III“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet liegt in der Stadt Riedstadt nordöstlich vom Stadtteil Leeheim zwischen der Kreisstraße 157 und dem Golfplatz „Kiawah Golfpark Riedstadt“, in der Gemarkung Leeheim, Flur 4: Flurstück 38, 60/1, 60/2, 61, 62, 63 und 58 (teilweise) umfasst eine Fläche von ca. 17 ha.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist.