Der Stadtverordnete Alexander Thurn (Fraktion SPD) hat sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Herr Alexander Thurn somit zum 31. Dezember 2024 aus der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt ausscheidet.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der SPD rückt Janik Huber, wohnhaft Elisabeth-Langgässer-Weg 26, 64560 Riedstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Gegen diese Feststellung ist gemäß § 34 Abs. 4 KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt (Rathaus), binnen einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.