Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz v. 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 15. Dezember 2022 folgende 3. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Riedstadt beschlossen.
Artikel 1
§ 15, Abs. 1 der Friedhofsordnung der Stadt Riedstadt wird wie folgt neu gefasst:
§ 15 Nutzungsrechten an Grabstätten
(1) Nutzungsrechte an Grabstätten können nur nach Maßgabe dieser Friedhofsordnung begründet werden. Sie sind öffentlich-rechtlicher Natur und ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers
Artikel 2
§ 28 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Riedstadt wird wie folgt neu gefasst:
§ 28 Anonyme Urnenbeisetzungen
(1) Bei der Beisetzung einer Aschenurne in einem Feld für anonyme Bestattungen wird eine Einzelgrabstelle (Maße: 40 x 30 cm) erworben, die als Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht oder als Einzelgrabstelle ausgewiesen wird. Nach der Beisetzung einer Urne wird die Beisetzungsstelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschilder oder Gedenktafel ist nicht möglich. Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet.
Artikel 3
§ 28a Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Riedstadt wird wie folgt neu gefasst:
§ 28a Baumhain
(2) Es gibt 8 Baumgrabstätten um je einen Baum. Dabei wird jeder Urne eine räumlich abgrenzbare und individuelle Parzelle überlassen
In einer Baumgrabstätte können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.
Artikel 4
§ 28b Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Riedstadt wird wie folgt neu gefasst:
§ 28b Wahlgrabstätte Baumhain
(2) In einer Wahlgrabstätte Baumhain können bis zu 4 Urnen in einer Urnen-Röhre bestattet werden. Dabei wird jeder Urne eine räumlich abgrenzbare und individuelle Parzelle überlassen.
Artikel 5
Die 3. Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Riedstadt tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.