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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Riedstadt – Am Golfplatz III“

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Riedstadt – Am Golfplatz III“ (ohne Maßstab)

Hier:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (01.02.2024)
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt hat am 01.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Riedstadt – Am Golfplatz III“ im Regelverfahren gem. BauGB gefasst. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt hat am 01.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabebezogenen Bebauungsplan einschließlich örtlicher Bauvorschriften „Solarpark Riedstadt – Am Golfplatz III“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet liegt in der Stadt Riedstadt nordöstlich vom Stadtteil Leeheim zwischen der Kreisstraße 157 und dem Golfplatz „Kiawah Golfpark Riedstadt“, in der Gemarkung Leeheim, Flur 4: Flurstück 38, 60/1, 60/2, 61, 62, 63 und 58 (teilweise) umfasst eine Fläche von ca. 17 ha.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist.

Die WiNRG GmbH aus Hamburg strebt mit der Errichtung des Solarparks und den dazugehörigen Nebenanlagen, so wie Trafostationen, Speicheranlagen, einem Löschwasser-Faltbehälter, geschotterten Innenwegen und einer bis zu 2 m hohen geschlossenen Zaun, ein nachhaltiges und zukunftsweisendes Projekt an. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Energieversorgung, zum Umweltschutz und zur regionalen Entwicklung.

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Riedstadt – Am Golfpark III“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen.

Der Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Riedstadt – Am Golfpark III“ umfasst:

Zeichnerischer Teil

Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen

Begründung

Jeweils in der Fassung vom 04.11.2024

Erlebnisbericht Avifauna

in der Fassung vom 22.10.2024

Diese Unterlagen werden in der Zeit vom

23.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

auf der Homepage der Stadt Riedstadt im Bereich Rathaus -{{gt}} Offenlagen -{{gt}} Bauleitplanung -{{gt}} Bebauungspläne sowie über das zentrale Internetportal des Landes (Link – https://bauleitplanung.hessen.de/) abrufbar sein.

Die Unterlagen werden außerdem im Rathaus der Stadt Riedstadt in Goddelau, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt (Fachbereich 3- Stadtentwicklung und Umweltplanung, Raum 102) zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 7:30 – 12 Uhr und Do. zusätzlich von 14 – 18 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur Einsicht bereitgehalten.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Riedstadt elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen, abgegeben werden.

Die Kontaktdaten lauten:

E-Mail:

j.bergmann@riedstadt.de

Adresse:

Stadt Riedstadt - Fachbereich 3 - Rathausplatz 1 - 64560 Riedstadt

Fax:

06158 / 181 - 100

Mündliche Vorsprache zur Niederschrift nach Terminvereinbarung:

Jan Bergmann / Fachbereich 3, Raum 102 / Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und § 3 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls mit ausliegt.

Stadt Riedstadt, den 16.12.2024
gez.
Marcus Kretschmann
Bürgermeister