Im Flurbereinigungsverfahren Pfungstadt wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörung der Beteiligten gem. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum FlurbG vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der jeweils geltenden Fassung geladen.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammen. Er besteht aus Karten, Verzeichnissen und einem textlichen Teil. Er enthält u.a. den Nachweis über die alten und neuen Grundstücke der Beteiligten, die Rechtsverhältnisse und die Regelung sonstiger Rechtsverhältnisse.
Er wird den Beteiligten bekannt gegeben: Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, in dem seine neuen Grundstücke mit Fläche und Wert sowie das Verhältnis der neuen Grundstücke im Vergleich zu den eingebrachten Grundstücken nachgewiesen sind, zugesandt.
Beteiligte sind gemäß § 10 FlurbG
| - | die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke), |
| - | alle Nebenbeteiligten gem. § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung beschränken, die vom Verfahren betroffenen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände, |
| - | die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben (Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet gemäß § 56 FlurbG). |
Offenlegung der Unterlagen
Der Flurbereinigungsplan von Pfungstadt liegt zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung für die Beteiligten mit seinen Bestandteilen
| am Montag | den 02. März 2026 von 10 Uhr bis 16 Uhr |
| am Dienstag | den 03. März 2026 von 10 Uhr bis 16 Uhr |
| am Mittwoch | den 04. März 2026 von 10 Uhr bis 18 Uhr |
| am Donnerstag | den 05. März 2026 von 10 Uhr bis 16 Uhr |
| am Freitag | den 06. März 2026 von 10 Uhr bis 16 Uhr |
| am Montag | den 09. März 2026 von 10 Uhr bis 16 Uhr |
| am Dienstag | den 10. März 2026 von 10 Uhr bis 18 Uhr |
| am Mittwoch | den 11. März 2026 von 10 Uhr bis 16 Uhr |
| am Donnerstag | den 12. März 2026 von 10 Uhr bis 16 Uhr |
| am Freitag | den 13. März 2026 von 10 Uhr bis 13 Uhr |
im historischen Rathaus Pfungstadt, Kirchstraße 1, 64319 Pfungstadt, Säulenhalle im Erdgeschoss aus.
Für Auskünfte und Erläuterung der Unterlagen sind während dieser Zeiten Beschäftigte der Flurbereinigungsbehörde anwesend. Auf Wunsch wird den Beteiligten die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert.
Bekanntmachung
Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Ladung zum Anhörungstermin wird in der Flurbereinigungsgemeinde Pfungstadt und in den angrenzenden Städten und Gemeinden Griesheim, Darmstadt, Seeheim-Jugenheim, Bickenbach, Gernsheim und Riedstadt öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntgabe bei Downloads unter Flurbereinigungsplan über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF1172 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan Pfungstadt steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Ein Widerspruch kann im
Anhörungstermin gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG
am Freitag den 13. März 2026 um 13:30 Uhr
im historischen Rathaus Pfungstadt, Kirchstraße 1, 64319 Pfungstadt, Säulenhalle im Erdgeschoss oder innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden erhoben wird.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Amt für Bodenmanagement oder sonstigen Stellen haben keinerlei rechtliche Wirkung.
Anmeldung unbekannter Rechte zum 1., 3. und 6. Änderungsbeschluss
Mit dem 1., 3. und 6. Änderungsbeschluss wurden folgende Grundstücke zum Verfahren zugezogen:
| Gemarkung Pfungstadt | Flur 14 | Nr. 69 |
| Gemarkung Pfungstadt | Flur 16 | Nr. 61 |
| Gemarkung Pfungstadt | Flur 30 | Nrn. 106/3 und 142/1 |
| Gemarkung Griesheim | Flur 17 | Nrn. 160, 161 und 162 |
Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe dieser Bekanntmachung bei der Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines o.a. Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.