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Raunheim aktuell
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Raunheim beschließt Hebesatz von 570 % für die Grundsteuer B

Durch die Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt.

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Aus diesem Grund musste vor Beginn des neuen Jahres eine Hebesatzsatzung erlassen werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 die Festsetzung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 570 % beschlossen.

Die Bescheide des Finanzamtes über die Höhe der neuen Messbeträge haben die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bereits erhalten. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die zu entrichtende Summe Grundsteuer B.

In den kommenden Tagen erhalten die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer neue Grundbesitzabgabenbescheide. Die Quartalsfälligkeiten bleiben weiterhin zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bestehen. Es gilt zu beachten, dass Bescheide ihre Gültigkeit meist über mehrere Jahre behalten, so lange bis sich Änderungen zur Steuer ergeben.

Der Grundbesitzabgabenbescheid ist daher gut aufzubewahren.