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Raunheim aktuell
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Grundsteuerhebesatz: Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz

Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz

Aufgrund der von der Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2024 beschlossenen Hebesatzsatzung, wurden im Laufe der ersten Juliwoche neue, geänderte Grundbesitzabgabenbescheide verschickt. Darin ist der neue Hebesatz für die Grundsteuer B der Stadt Raunheim in Höhe von 590 % abgebildet.

Aufgrund der Hebesatz-Senkung entsteht eine Gutschrift, die Ihnen, sofern eine Bankverbindung bekannt ist, Ende Juni 2024 erstattet wird. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung je nach Bankinstitut vor oder kurz nach dem Fälligkeitsdatum auf Ihrem Bankkonto eingehen wird.

Sollten Sie keinen Zahlungseingang verzeichnen, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Stadtkasse Raunheim (06142 - 402 247 oder 06142 - 402 248, E-Mail: stadtkasse@raunheim.de).