Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu stoppen, wurde in der Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau auch für Raunheim eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet. Wichtig: Die Leinenlänge darf maximal fünf Meter betragen. Die Leinenpflicht gilt außerdem nicht nur im Wald, sondern überall im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die vom Kreis Groß-Gerau geahndet wird.
Warum gibt es überhaupt eine Leinenpflicht? Freilaufende Hunde könnten – möglicherweise infizierte – Wildtiere aufscheuchen, die dann ihrerseits das Virus weitertragen. Zudem kann die Afrikanische Schweinpest auch durch kontaminiertes Material übertragen werden.
Deshalb sind auch die Forstwirtschaft und die Grünpflege stark eingeschränkt. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind davon in der Regel ausgenommen – hier geht natürlich die Sicherheit der Bevölkerung vor.
Bitten haben Sie Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinpest – sie dienen dem Schutz der Tiere.
Zur Erinnerung:
Wenn Sie ein verendetes Wildschwein sehen, fassen Sie es bitte nicht an, halten Sie bitte Abstand und informieren Sie das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau oder die Polizeistation Rüsselsheim sowie ggf. das Team Umwelt und Klimaschutz der Stadt Raunheim.
Um Fragen aus der Bevölkerung zu beantworten, hat die Kreisverwaltung Groß-Gerau außerdem ein Bürgertelefon eingerichtet.
Kontakt:
Amt für Tierschutz und Veterinärwesen Kreis Groß-Gerau,
Tel.: 06152-989 643
E-Mail: veterinaeramt@kreisgg.de
Polizeistation Rüsselsheim
Tel.: 06142-6960
Bürgertelefon Afrikanische Schweinepest im Kreis Groß-Gerau
Tel.: 06152-989 898
Fachteam Umwelt und Klimaschutz der Stadt Raunheim
Tel.: 06142-402 163
E-Mail: umweltplanung@raunheim.de
Weitere Informationen:
https://www.raunheim.de/seite/de/stadtverwaltung/08633/msr/Die_Wildtiergehege.html
https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau