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Raunheim aktuell
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Raunheims Vertreter in der Fluglärm Kommission Bürgermeister David Rendel bezieht Stellung: Kritik an fehlender Einbindung beim neuen Betriebskonzept am Flughafen Frankfurt

Am 3. Juni 2025 haben die Fraport AG und die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein neues „Weiterentwickeltes Betriebskonzept für den Flughafen Frankfurt“ vorgestellt – ohne vorherige Einbindung der Fluglärmkommission, des FLK-Vorstands oder der betroffenen Städte und Gemeinden.

Dieses Konzept, das bei Erreichen eines Koordinierungseckwerts von 110 Flugbewegungen pro Stunde (derzeit 104) greifen soll, sieht bei Westbetrieb eine deutlich häufigere Nutzung der Nordwest-Abflugstrecken vor. Die bislang als zentrale Entlastungsmaßnahme für besonders betroffene Kommunen – wie etwa Flörsheim, das bei Ostbetrieb in nur 250 Metern Höhe überflogen wird – vorgesehene Südumfliegung soll hingegen künftig nur noch bei geringer Verkehrsdichte genutzt werden.

In den bisherigen Planungsverfahren war stets angenommen worden, dass bei Westbetrieb nahezu keine Abflüge über die bereits bei Ostbetrieb stark belasteten Kommunen geführt werden. Nur unter dieser Annahme erschien der Bau der neuen Landebahn raumverträglich und genehmigungsfähig. Entsprechend beruhten alle Lärmbetrachtungen in den Planungsverfahren auf einem Anteil von lediglich 1,5 % Nordwest-Abflügen.

Wie sich nun zeigt, ist die Südumfliegung jedoch nicht unabhängig von der Startbahn 18-West nutzbar, zudem gibt es größere Staffelungsabstände als damals angenommen für Landungen auf die Südbahn. Dadurch ist die Nutzung der Südumfliegung in der Praxis von der Kapazität her eingeschränkt. In der Realität wurde die Nordwest-Abflugroute bereits in den vergangenen Jahren häufiger als ursprünglich vorgesehen als sogenannte Überlaufroute eingesetzt. Die Fluglärmkommission hat daher in den letzten fünf Jahren wiederholt gefordert, dass die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Betriebsgrundlagen eingehalten werden, um eine zusätzliche Belastung im Nahbereich zu vermeiden.

Raunheim ist insbesondere vom Landelärm bei Ostbetrieb betroffen. Bei Westbetrieb verlaufen sowohl die Nordwest-Abflüge als auch die Südumfliegung am besiedelten Stadtgebiet vorbei, ohne Raunheim bislang direkt zu überfliegen. Aus Sicht der Stadt ist es deshalb entscheidend, dass eine Doppelbelastung im unmittelbaren Nahbereich – sowohl unter den Anfluglinien zur Nordwestbahn als auch unter denen des Parallelbahnsystems – unbedingt vermieden wird.

Das neue Betriebskonzept stellt das Vertrauen in die Flughafenpolitik grundsätzlich in Frage, da zentrale Annahmen und Abwägungen des ursprünglichen Ausbaubeschlusses nun scheinbar keine Gültigkeit mehr haben. Die Akzeptanz in der Region ist jedoch eine entscheidende Voraussetzung für den langfristigen Betrieb und die Entwicklung des Flughafens. Wenn zentrale Versprechen wie die Vermeidung einer Doppelbelastung plötzlich aufgeweicht werden, ohne transparente Kommunikation und Beteiligung der Betroffenen, gefährdet dies nicht nur das Vertrauen in die handelnden Akteure, sondern auch die Glaubwürdigkeit von Planungs- und Genehmigungsverfahren insgesamt. Eine tragfähige Flughafenpolitik kann nur im Dialog mit der Region und unter Einhaltung verbindlicher Zusagen gelingen.

In einer heute (26. Juni 2025) einberufenen Sondersitzung der Fluglärmkommission wurde das geänderte Konzept von den Geschäftsleitungen von Fraport und DFS vorgestellt. Die Fluglärmschutzbeauftragte informierte die Kommission über bevorstehende eigenständige und ergebnisoffene Prüfungen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). Im Mittelpunkt stehen dabei die Vereinbarkeit des Konzepts mit dem Planfeststellungsbeschluss sowie eine lärmfachliche Bewertung der Auswirkungen auf die betroffenen Kommunen.

In einem heute (26. Juni 2025) von den kommunalen Mitgliedern der Kommission einstimmig beschlossenen Beratungsergebnis machte die Kommission das erschütterte Vertrauen in die handelnden Institutionen, d. h. in Fraport, DFS, BAF und HMWVW sehr deutlich und forderte:

  • Fraport und DFS sollen unter Beteiligung der Kommission einen transparenten, ergebnisoffenen Prozess zur Bewertung alternativer Betriebskonzepte einleiten. Dabei ist die Kommission über alle wesentlichen Hintergrundinformationen und Zwischenschritte zu informieren. Der Vorstand der Kommission soll in die weitere Bearbeitung des Konzepts eingebunden werden.
  • Bis zum Abschluss aller Prüfungen ist das ursprünglich genehmigte Betriebskonzept so weitestgehend wie möglich anzuwenden.
  • Es dürfen keine Umsetzungsmaßnahmen des neuen Konzepts vor Abschluss aller Prüfungen erfolgen.