Die große Wohnungsbaugesellschaft GWH hat als Eigentümerin und Verwalterin der überwiegenden Gebäude im Wohnquartier „Ringstraße“ die Auflagen der zuständigen Brandschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau zu erfüllen. Zu diesen Auflagen gehört auch, dass der Zugang zu den Balkonen der einzelnen Wohnungen als zweiter Rettungsweg für die Feuerwehr zugänglich gehalten werden muss und die Möglichkeit bestehen muss, eine Rettungsleiter an den Balkonen aufzubauen.
„In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Wohnungsbränden im Ringstraßengebiet, da zählt im Zweifel jede Sekunde“, stellt Bürgermeister David Rendel die Ausgangslage dar und ergänzt: „Diese vermehrten Einsätze sind der zuständigen Behörde nicht verborgen geblieben und führten zu den Brandschutzbegehungen, welche nun durchgeführt worden sind.“
Die GWH hatte Anfang des Jahres Büsche und Bäume zurückgeschnitten oder auch ganz entfernt, um die Rettung von Menschen über die Balkone zu ermöglichen. Die Wohnungsbaugesellschaft hat angekündigt, im Herbst weitere Rückschnittarbeiten durchführen zu müssen, um die Brandschutzauflagen zu erfüllen und im Notfall Menschenleben retten zu können.
Um darauf hinwirken zu können, dass möglichst viel Grün erhalten bleiben kann, hat die Stadt Raunheim an der jüngsten Begehung im Juni teilgenommen. So konnte erreicht werden, dass künftig nur jeweils ein Teil des Buschwerks vor den Fassaden weichen muss.
„Wir haben seitens der Stadt die GWH darum gebeten, bei den künftigen Begehungen teilnehmen zu können“, erklärt Bürgermeister David Rendel die Teilnahme von Vertretern des Bauamtes an der kürzlich erfolgten Begehung. „Die Sicherstellung des Brandschutzes und somit auch eine mögliche Rettung von Menschenleben hat natürlich für uns auch oberste Priorität. Wir haben uns aber bemüht, hier zumindest Lösungen zu finden, um einen möglichst hohen Anteil der bestehenden Hecken und Büsche vor den Balkonfassaden zu erhalten“, betont Rendel.
Warum müssen in diesen Bereichen überhaupt Büsche weichen? An den Häusern des Ringstraßengebietes kommen im Einsatzfall vorzugsweise tragbare Leitern zum Einsatz, da die Drehleiter nicht an allen Objekten eingesetzt werden kann. Aufgrund der Höhe der Gebäude wird eine dreiteilige Schiebleiter eingesetzt. Die Leiter hat eingeschoben eine Länge von 5,60 m, wiegt 63 kg und braucht deshalb genug Platz, damit sie sicher aufgestellt werden kann. Für den Einsatz von tragbaren Leitern ist grundsätzlich die direkte Verbindung zu einem Fenster, einer Dachterrasse, einem Balkon o.ä. je Nutzungseinheit nötig.
Stellen, an denen die Feuerwehr im Ernstfall mit Rettungsgeräten tätig werden muss, sind nur dann als Rettungswege anerkannt, wenn der Rettungseinsatz nach Eintreffen der Feuerwehr ohne großen zusätzlichen Aufwand und ohne wesentliche Hindernisse innerhalb von kurzer Zeit möglich ist. Denn Zeit ist im Ernstfall kostbar. Eine Behinderung durch Bewuchs, Zaunanlagen, Mauern, Mauervorsprünge, Vordächer oder Pkw-Stellplätze ist deshalb auszuschließen.
Was bedeutet das genau? Aufstellflächen rechtwinklig zur anzuleiternden Stelle müssen unmittelbar, längstens jedoch in einem Abstand von 1,0 m an die Außenwand anschließen. Aufstellflächen müssen außerdem über eine Breite von mindestens 2,0 m verfügen. Zu beiden Seiten der Aufstellfläche ist jeweils ein mindestens 1,0 m breiter und 9,0 m langer Geländestreifen frei von Hindernissen anzuordnen.
Die GWH hat der Stadt Raunheim zugesichert, zu den geplanten Maßnahmen und auch zum Zeitpunkt der Umsetzung sowohl Mieterinnen und Mieter als auch die Öffentlichkeit zu informieren.