Der Wahlleiter der Stadt
Raunheim
Durch Verzichtserklärung vom 24.07.2024 hat
Herr Michael Gluch
von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verloren.
Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden des obengenannten Mitglieds aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Raunheim festgestellt.
Nach § 34 Abs. 1 KWG ist als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) - Frau Hajar al Kadari und Herr Maurice Eisenmann haben auf die Annahme des Mandats verzichtet; Frau Sarah Medjouti ist nicht mehr dem Wahlvorschlag zugehörig, Herr Kenan Yildirim ist nicht mehr in Raunheim wohnhaft -
Frau Sabine Michel (SPD)
nachgerückt.
Gegen diese Feststellung sind gemäß § 34 Abs. 4 KWG die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Nach § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Raunheim binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem Wahlleiter der Stadt Raunheim, 65479 Raunheim, Am Stadtzentrum 1, einlegen.
Einsprüche sind innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.