Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Raunheim am 18. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -54.462.881 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 52.487.986 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.975.095 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Überschuss von | 1.975.095 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.314.182 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 99.940 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.612.453 EUR |
| mit einem Saldo von | -4.512.513 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.481.454 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.481.454 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | -3.679.785 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 590 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 410 v. H. |
*Am 16.05.2024 wurde durch die Stadtverordnetensammlung der Stadt Raunheim die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Raunheim - Hebesatzsatzung gemäß den in § 5 angegebenen Hebesätzen beschlossen.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Der Magistrat der Stadt Raunheim Raunheim, den 18.12.2023
David Rendel (Bürgermeister)
2. Bekanntmachung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit genehmige ich den in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Raunheim für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
5.000.000,00 €
(in Worten: „Fünf Millionen Euro“).
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
05.08.2024 bis einschließlich 13.08.2024
im Rathaus der Stadt Raunheim (Infothek), Am Stadtzentrum 1, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus.
Montag 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 11:30 Uhr, 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr