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Raunheim aktuell
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung: 1. Haushaltssatzung der Stadt Raunheim für das Haushaltsjahr 2024 / 2. Bekanntmachung

// Amtliche Bekanntmachung //

1. Haushaltssatzung der Stadt Raunheim für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Raunheim am 18. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Überschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5 *

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

*Am 16.05.2024 wurde durch die Stadtverordnetensammlung der Stadt Raunheim die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Raunheim - Hebesatzsatzung gemäß den in § 5 angegebenen Hebesätzen beschlossen.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Der Magistrat der Stadt Raunheim Raunheim, den 18.12.2023

David Rendel (Bürgermeister)

2. Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit genehmige ich den in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Raunheim für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

5.000.000,00 €

(in Worten: „Fünf Millionen Euro“).

Will
(Landrat)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom

05.08.2024 bis einschließlich 13.08.2024

im Rathaus der Stadt Raunheim (Infothek), Am Stadtzentrum 1, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus.

Montag 08:00 bis 11:30 Uhr

Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr

Mittwoch 08:00 bis 11:30 Uhr, 13.30 - 17.30 Uhr

Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Raunheim, den 31.07.2024
Der Magistrat der Stadt Raunheim
David Rendel, Bürgermeister