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Raunheim aktuell
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Afrikanische Schweinepest:

Veranstaltungen jeglicher Art außerhalb bebauter Ortslagen sind genehmigungspflichtig

Wie Sie in den letzten Wochen in den Medien vernommen haben, ist im Landkreis Groß-Gerau erstmals in Hessen am 15.06.2024 ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Seitdem laufen verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region.

Zur Ihrer Information und gegebenenfalls weiteren Veranlassung Ihrerseits, möchten wir Sie auf die 1. Änderung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen aufmerksam machen.

Mit dieser Änderung der Allgemeinverfügung werden im Kreis Groß-Gerau Veranstaltungen jeglicher Art außerhalb bebauter Ortslagen untersagt.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, sicherheitshalber alle Veranstaltungen mit Publikumsverkehr in Ortsrandlagen selbständig bei dem Veterinäramt Groß-Gerau zu melden. Die Stadt Raunheim hat auf Veranstaltungsgenehmigungen keinen Einfluss.

Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Veranstaltungsdatum vom Veranstalter einzureichen.

Dem Antrag ist ein Veranstaltungskonzept beizulegen, aus dem insbesondere hervorgeht, dass das Wegegebot eingehalten und die Tierseuchenbekämpfung dadurch nicht gefährdet wird. Das Veterinäramt steht telefonisch (ASP-Hotline des Kreises) unter 06152 / 989 - 840 00 als auch per Mail veterinaeramt@kreisgg.de für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Hintergrund ist die Gefahr einer Verschleppung von Viren der Afrikanischen Schweinepest durch Menschen. Zudem können Außenveranstaltungen dazu führen, erkrankte Tiere zu beunruhigen und zum Abwandern zu bringen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau