Wir bitten um Beachtung, dass die bisherigen Grundbesitzabgabenbescheide weiterhin gültig sind und die festgesetzten Grundsteuerbeträge zu den mitgeteilten Fälligkeitsterminen abgebucht werden.
Die in der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2023 beschlossene Senkung des Hebesatzes auf 590 % wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 umgesetzt. Hierfür ist zunächst noch die Genehmigung des Haushalts 2024 durch den Kreis Groß-Gerau erforderlich. Sie erhalten in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt gesondert einen neuen Abgabenbescheid.