Im März 2023 hatten sich acht Kommunen zusammengeschlossen und den gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirk (VBB) „Überwachung von Gaststättenrecht“ mit Sitz in Raunheim gegründet. Neben Raunheim gehören Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Nauheim, Riedstadt und Stockstadt am Rhein dem VBB an. Die Reduzierung illegaler Geldspielgeräte in den Gaststätten, die Erhöhung der Sichtbarkeit und Präsenz von Überwachungsbehörden, lenkende Maßnahmen zur Einhaltung der Spielsuchtprävention sowie die Eindämmung von störenden Faktoren für die Anwohnenden im Umfeld der Problembetriebe sind die primären Ziele des VBB. Für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30 September 2023 wurde nun der erste Tätigkeitsbericht vorgelegt.
Mit der Besetzung einer Vollzeitstelle zum 01.05.2023 begann zunächst die Entwicklung von Arbeits- und Organisationsprozessen, der Aufbau eines behördenübergreifenden Netzwerkes sowie eine Bestandsaufnahme. Bereits Ende des ersten Halbjahres 2023 konnte mit der Aufnahme des Regelbetriebes begonnen werden. Das Aufgabenfeld ist komplex. Doch durch die hervorragende interkommunale Zusammenarbeit konnten in kurzer Zeit viele Erfolge bei der Bekämpfung von illegalem Glückspiel verzeichnet werden.
Zum Stichtag 01.05.2023 waren in allen beteiligten Kommunen 321 Betriebe angemeldet sowie 477 Spielgeräte aufgestellt. Auf die Stadt entfallen dabei 74 Gaststättenbetriebe und insgesamt 140 Spielgeräte.
Im Berichtszeitraum wurden in Raunheim 24 Kontrollen durchgeführt und dabei 11 Verstöße festgestellt. Die Verstöße richteten sich gegen die Spielverordnung und den Glückspielstaatsvertrag. Damit liegt die Anzahl der Kontrollen von Gaststätten im Verhältnis zu den dabei festgestellten Verstößen pro Gaststätte bei 46 %. Fünf Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, woraus sich ein Sollbetrag in Höhe von 15.500 Euro ergibt.
Sechs größere Kontrollmaßnahmen wurden im Berichtszeitraum in Zusammenarbeit des VBB mit der Stadtpolizei, der Landespolizei, dem Zoll und dem Finanzamt durchgeführt. In der Regel finden die größeren Kontrollmaßnahmen in Betrieben statt, welche auffällig sind und in denen illegales Glücksspiel vermutet wird. Die größeren Kontrollmaßnahmen haben nicht nur eine hohe Schlagkraft, sondern auch eine deutliche Signalwirkung an die Betreibenden.