Wie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025 geändert: Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde von bislang 570 % auf 625 % angehoben, der Hebesatz der Gewerbesteuer von 410 % auf 425 %.
Ziel der Anpassung ist es, die städtischen Einnahmen zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Die geänderten Bescheide werden voraussichtlich in der ersten Oktoberwoche versandt.
Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Finanzverwaltung der Stadt Raunheim.