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Raunheim aktuell
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Einbürgerungsprozess: Service wird digitaler

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Verwaltungen dazu, Bürgerinnen und Bürgern Verwaltungsdienstleistungen so weit wie möglich auch online anzubieten.

Seit dem 01.10.2025 ist auch der Einbürgerungsprozess digitaler: Online-Formulare und die für den Antrag notwendigen Unterlagen können nun digital bei der Einbürgerungsstelle eingereicht werden – bequem von zuhause aus und ohne für das erste Beratungsgespräch ins Rathaus kommen zu müssen. Dies dient der optimalen Vorbereitung des Termins vor Ort. So kann schon im Vorfeld geprüft werden, ob die Unterlagen vollständig sind.

Die digitale Übersendung ersetzt aber nicht die persönliche Vorsprache und gilt nicht als formelle Abgabe des Einbürgerungsantrags. Die Antragsformulare müssen dennoch persönlich in der Einbürgerungsstelle unterschrieben und alle Dokumente im Original vorgelegt werden. Vor Ort werden die Unterlagen zudem auf Echtheit geprüft.

Da in Hessen das gemeinsame Fachverfahren E-Staatsangehörigkeit genutzt wird, steht die Anwendung allen Städten und Gemeinden einheitlich zur Verfügung.

Den Link für den Onlineprozess finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt Raunheim unter www.raunheim.de oder direkt unter https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=Einbuergerung&formtecid=3&areashortname=RPDA.

Eine Beantragung auf dem bisherigen Weg ist selbstverständlich auch weiterhin möglich. Auf Wunsch steht den Bürgerinnen und Bürgern zudem eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung und Fragen werden von der Einbürgerungsstelle gerne beantwortet.

Der Termin vor Ort kann auch online über die Website der Stadt Raunheim gebucht werden unter https://termin-online-buchen.de/live/booking?cfid=000110001046 oder über den QR-Code.