Seit mehreren Monaten kämpfen wir nun schon gegen die Afrikanische Schweinepest. Glücklicherweise konnten einige Maßnahmen bereits gelockert werden. So gilt beispielsweise die Leinenpflicht für Hunde nicht mehr im gesamten Raunheimer Stadtgebiet.
Strenge Regelungen gelten aber nach wie vor für den Wald. Konkret heißt das: Hunde sind überall im Wald an der Leine zu führen. Die Leine darf dabei maximal fünf Meter lang sein. Und zur Erinnerung: Ob mit oder ohne Hund – bleiben Sie bei allen Aktivitäten im Wald unbedingt auf den ausgewiesenen Wegen! Das bedeutet auch, dass Geocaching und Pilzsuche ausschließlich am Wegesrand erlaubt sind – ebenso wie das Mitnehmen von Holz nach vorheriger Genehmigung durch den Förster.
Warum ist das so? Nicht nur könnten Sie oder Ihr Hund das Virus weitertragen. Wildschweine halten sich oft auch in unwegsamem Gelände auf und könnten durch unsere Aktivitäten aufgeschreckt und so aus ihren festen Gebieten verscheucht werden. Infizierte Tiere könnten dann wiederum das Virus weiterverbreiten, auch in bisher nicht so stark betroffenen Gebieten, und andere Wildschweine oder auch Hausschweine mit der Afrikanischen Schweinepest anstecken.
Gerade für landwirtschaftliche Betriebe kann das existenzbedrohend sein. Und je weiter die Afrikanische Schweinepest verbreitet wird, umso schwieriger ist es, sie einzudämmen. Das bedeutet auch, dass wir noch viel länger mit diesen unangenehmen Maßnahmen leben müssen. Deshalb: Helfen Sie mit und verhalten Sie sich im Wald verantwortungsvoll – auch wenn es schwerfällt.
Übrigens: Wer sich nicht an die Leinenpflicht und das Wegegebot im Wald hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wenn Sie Rücksicht nehmen, schonen Sie also auch Ihren Geldbeutel.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Wollen Sie mehr zur ASP wissen? Der Kreis Groß-Gerau hat eine Seite mit umfangreichen Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen eingerichtet.
Mehr hier:
https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau