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Raunheim aktuell
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Neue Gefahrenabwehrverordnung in Kraft

Lachgasverkauf verboten, höhere Bußgelder für Müll im öffentlichen Raum und zahlreiche weitere Regelungen eingeführt

In Raunheim ist seit Anfang September eine neue Gefahrenabwehrverordnung in Kraft. Sie ersetzt die Version von 2020 und wurde an die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen sowie an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Die Überarbeitung sollte dazu dienen, bestehende Regeln zu präzisieren, neue Themen einzubeziehen und die Übersichtlichkeit zu erhöhen.

Eine der wichtigsten Änderungen ist das neu hinzugekommene Verbot des Verkaufs und der Abgabe von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) an Minderjährige. Damit reagiert die Stadt auf den vermehrten Missbrauch sogenannter „Lachgaspatronen“. Verstöße gegen dieses Verkaufs- oder Abgabeverbot können mit Bußgeldern von 200 bis 1.000 Euro geahndet werden.

Ergänzt wurde außerdem ein ausdrückliches Verbot, Abfälle, Zigarettenkippen oder Verpackungen außerhalb der vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Wer dies missachtet, muss mit Bußgeldern von 30 bis 100 Euro rechnen.

Auch gibt es Neuerungen beim Umgang mit offenem Feuer und dem Grillen im Freien. Beides ist künftig nur noch an dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt. Auf privaten Flächen gelten zusätzliche Sicherheitsvorgaben, etwa zur ständigen Beaufsichtigung, zur Verwendung geeigneter Brennmaterialien sowie zu Abständen und Witterungsbedingungen. Das Abbrennen von Feuer unter Stromleitungen oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist untersagt. Für Verstöße können Bußgelder zwischen 100 und 500 Euro verhängt werden.

Anpassungen gibt es auch bei der Nutzung öffentlicher Spiel- und Ballspielplätze. Diese dürfen nun ausschließlich von 8 bis 20 Uhr, in den Sommermonaten Juni bis August bis 21 Uhr, genutzt werden. Personen, die älter als 14 Jahre sind, dürfen Spielgeräte nur dann verwenden, wenn sie Aufsichts- oder Erziehungsaufgaben wahrnehmen. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern von 30 bis 100 Euro geahndet werden.

Die aktualisierte Gefahrenabwehrverordnung trägt dazu bei, Sicherheit, Sauberkeit und Rücksichtnahme im öffentlichen Raum zu stärken und kann auf der Website der Stadt Raunheim eingesehen werden.