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Raunheim aktuell
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Neues aus dem Bürgerbüro: Seit dem 1. Januar werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt

Aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung von Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten wurde der Kinderreisepass zum 1.1.2024 bundesweit abgeschafft. Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Stattdessen können jetzt Reisepässe oder Personalausweise für Kinder jeglichen Alters ausgestellt werden. Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2023 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Ein Vorteil für die Eltern ist die Laufzeit der Dokumente. Der Kinderreisepass war auf ein Jahr befristet und konnte danach wieder für ein Jahr verlängert werden, sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis sind jeweils 6 Jahre gültig. Somit entfällt für die Eltern der jährliche Besuch im Bürgerbüro.

Das Bürgerbüro bittet jedoch um Beachtung, dass sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass nicht sofort ausgestellt werden können. Beide Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und je nach Auftragsaufkommen kann die Lieferung bis zu sechs Wochen dauern – gerade vor den Oster-, Sommer- und Herbstferien. Die Eltern werden gebeten, sich rechtzeitig vor Urlaubsantritt um die Beantragung von Ausweisdokumenten zu kümmern.

Zur Beantragung eines Ausweisdokumentes ist ein biometrisches Passbild erforderlich. Passbilder im Rathaus können erst ab einer Körpergröße von 1,40 m angefertigt werden.

Reisepass ab 24 Jahren

Ab dem 1.1.2024 hat sich die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses ab einem Alter von 24 Jahren von 60 auf 70 Euro erhöht. Die Gültigkeit des Dokumentes beläuft sich auf 10 Jahre.