Am Montag, den 20. Januar 2025, führte die Stadtpolizei umfassende Kontrollen von Kiosken und sogenannten Spätverkaufsstellen ("Spätis") durch. Ziel der Maßnahmen war es, die Einhaltung der geltenden Vorschriften, insbesondere der Verpackungsverordnung, zu überprüfen.
Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass Einweg-Getränkebehälter, die in Deutschland verkauft werden, mit einem DPG-Logo oder Einwegpfand-Symbol belegt sein müssen, um eine ordnungsgemäße Rückgabe und das Recycling zu gewährleisten. „Die Einhaltung der Pfandpflicht ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Abfallvermeidung. Verstöße gegen diese Regelungen werden daher konsequent geahndet“, erklärt ein Sprecher der Stadtpolizei.
In einem der kontrollierten Betriebe wurde ein erheblicher Verstoß festgestellt: Insgesamt 800 Getränkedosen und Flaschen wurden sichergestellt, da diese entgegen der gesetzlichen Vorgaben kein DPG-Logo oder Einwegpfand-Symbol trugen. Die Dosen und Flaschen wurden beschlagnahmt, der betroffene Betrieb mit einer Geldbuße belegt.
Die Stadtpolizei kündigte an, auch in Zukunft gezielte Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Verkaufsstellen ihrer Verantwortung nachkommen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Zudem appelliert die Raunheimer Stadtpolizei an alle Gewerbetreibenden, sich über die rechtlichen Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden.
Bürgerinnen und Bürger können Hinweise auf Verstöße gegen die Verpackungsverordnung bei der Stadt melden – idealerweise per E-Mail an ordnungsamt@raunheim.de.