Am 15.03.2026 sind in Hessen allgemeine Kommunalwahlen. Es werden die Kreistage, die Stadtverordnetenversammlungen und die Ausländerbeiräte neu gewählt. Wahlberechtigt für die Kommunalwahl in Raunheim sind alle Bürgerinnen und Bürger Raunheims, die folgende Kriterien erfüllen.
Darüber hinaus müssen Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis der Stadt Raunheim eingetragen sein oder über einen Wahlschein verfügen.
Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Raunheim eingetragen ist, kann ab Montag, 02.02.2026 Briefwahl beantragen und sodann im Briefwahllokal (Bürgerbüro) oder von zu Hause aus wählen.
Gewählt werden kann zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros sowie zusätzlich zu folgenden Zeiten:
Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte schriftlich per E-Mail, Fax oder per Post persönlich oder online über den Link auf der Homepage der Stadt Raunheim beantragen. Es wird darum gebeten, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen und diese spätestens eine Woche vor der Wahl zurückzusenden. Gerne können die Briefe auch in den Briefkasten der Stadt Raunheim am Rathaus, oder direkt im Bürgerbüro der Stadt Raunheim abgeben werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag (15. März 2026) um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Raunheim vorliegen. Die Stadt Raunheim weist darauf hin, dass die Wahlberechtigten dafür verantwortlich sind, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr vorliegen. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 13. März 2026, 13.00 Uhr beantragt werden.
Für Rückfragen aller Art steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 06142 / 402-555 oder per mail wahlen@raunheim.de zur Verfügung.