Vom Land Hessen wurde es bereits angekündigt, seit 1. April gilt im Kreis Groß-Gerau auch eine neue Allgemeinverfügung: Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurden gelockert.
Was heißt das für Raunheim genau? Das Wegegebot und die Anleinpflicht von Hunden im Wald werden aufgehoben, auch Veranstaltungen und Feuerwerk außerhalb von Ortschaften sind wieder erlaubt. Teilweise ist auch die Jagd wieder möglich, dringend notwendige Pflegearbeiten im Wald dürfen wieder durchgeführt werden. Möglich wurden diese Lockerungen vor allem, da um die betroffenen Gebiete Festzäune aufgestellt wurden.
Dennoch bitten wir Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Hunde im Wald anzuleinen und auf den Wegen zu bleiben. Zum einen befindet sich Raunheim seit einem positiven ASP-Fund nun auch in der sogenannten Kernzone. Infizierte Wildschweine können auch aggressiv auftreten und so für freilaufende Hunde eine Verletzungsgefahr darstellen.
Zum anderen hat im März die Brut- und Setzzeit begonnen. Bis in den Oktober lautet deshalb die Empfehlung, Hunde an der Leine zu führen, damit Wildtiere nicht aufgeschreckt werden.
Danke, dass Sie sich weiterhin verantwortungsvoll verhalten.
Aktuelle Informationen rund um die ASP erhalten Sie unter
https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau.