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Raunheim aktuell
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Europawahl am 9. Juni: Jetzt Briefwahl beantragen!

Am 9. Juni 2024 finden die Direktwahlen des Europäischen Parlaments statt.

Zwischen dem 29.04. und dem 19.05.2024 werden wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Bitte heben Sie die Wahlbenachrichtigung gut auf und bringen Sie diese am Sonntag, den 9. Juni mit ins Wahllokal. Falls Sie bis zum 19.05. keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte umgehend im Bürgerbüro.

Wählen dürfen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Unionsbürgerinnen und -bürger, die einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben sowie das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und seit mindestens drei Monaten, also dem 09. März 2024, in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht per Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weiterhin haben auch Auslandsdeutsche die Möglichkeit, auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden.

Ab dem 29.04.2024 ist auch die Beantragung der Briefwahl vor Ort im Bürgerbüro möglich. Selbstverständlich können Sie die Briefwahl aber auch wie gewohnt online über unsere Website beantragen.

Ob per Briefwahl oder im Wahllokal – machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!