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Raunheim aktuell
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Afrikanische Schweinepest: Vorsicht im Raunheimer Wald geboten

Die Stadt Raunheim macht im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf eine aktuelle Entwicklung aufmerksam: Seit Ausbruch der Tierseuche im vergangenen Jahr galt noch bis zum 1. April 2025 ein umfassendes Jagdverbot im Raunheimer Wald. Gleichzeitig handelte es sich um ein sogenanntes Mastjahr mit einem besonders hohen Nahrungsangebot für Wildtiere. Dadurch kam es im Raunheimer Wald zu einer massiven Vermehrung der Wildschweinpopulation.

Eine große Zahl an Wildschweinen ist daher aktuell im Wald aktiv, viele Tiere werden aber auch in anderen Teilen der Natur und sogar in direkter Nähe zu Wohngebieten gesichtet.

Zum 1. April wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP gelockert. Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau ist auch eine punktuelle Jagd wieder erlaubt, da entlang der Grenzen des Kreisgebiets Schutz- und Festzäune errichtet wurden.

Dennoch ist die Tierseuche weiterhin aktiv und Raunheim liegt mittlerweile in der ASP-Kernzone. Wildschweine können unberechenbar reagieren - insbesondere dann, wenn sie sich bedroht fühlen oder erkrankt sind.

Die Stadt Raunheim bittet daher die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit: Bürgerinnen und Bürger, die Wildschweinen begegnen, werden gebeten, Ruhe zu bewahren und Abstand zu halten. Die Tiere sollten keinesfalls angefasst werden.

Bei Sichtungen von Wildschweinen, die sich auffällig verhalten (z.B. Tiere, die alleine unterwegs sind, apathisch oder orientierungslos wirken) oder verletzt sind, sollte umgehend das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau oder die Polizei Rüsselsheim benachrichtigt werden. Auch Totfunde von Wildschweinen sind direkt dem Veterinäramt zu melden.

Veterinäramt Kreis Groß-Gerau

Tel.: 06152 989-220

E-Mail: veterinaeramt@kreisgg.de

Polizei Rüsselsheim

Tel.: 06142 696-0

Zusätzlich empfiehlt die Stadt Raunheim dringend, Hunde im Wald an der Leine zu führen - auch wenn aktuell keine generelle Leinenpflicht besteht. Infizierte oder aufgeschreckte Wildschweine stellen eine Gefahr für ungeschützte Hunde dar.

Darüber hinaus hat im März die Brut- und Setzzeit begonnen. Diese dauert bis in den Oktober hinein und ist eine besonders empfindliche Zeit für Wildtiere, die durch freilaufende Hunde massiv gestört werden können.

Die Stadt Raunheim dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr aufmerksames, rücksichtvolles Verhalten.

Weitere Infos zur ASP sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter

https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau