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Treburer Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Grundsteuerbescheide der Gemeinde Trebur werden verschickt

Im Januar versendet die Gemeinde Trebur an alle Grundstücks-, Haus-, bzw. Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025.

Sollten Sie bis Ende Januar keinen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Trebur erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Steueramt: Telefon: 06147 208-18 oder 06147 208-57 oder per E-Mail: steueramt@trebur.de.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die berechnete Grundsteuer fehlerhaft ist, prüfen Sie zunächst, wo der Fehler liegt.

Ist der vom Finanzamt errechnete Grundsteuermessebetrag fehlerhaft, dann ist der Widerspruch/Einspruch direkt beim Finanzamt einzulegen.

Die Kontaktdaten entnehmen Sie dem Bescheid vom Finanzamt.

In diesem Falle richtet sich Ihr Widerspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes (Grundsteuermessbetragsbescheid) und nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Trebur.

Erst wenn das Finanzamt Ihrem Widerspruch abgeholfen hat und der Gemeinde Trebur ein geänderter Grundsteuermessbetragsbescheid vom Finanzamt vorliegt, kann auch eine Neuberechnung der zu zahlenden Grundsteuer durch die Gemeinde erfolgen.