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Treburer Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bericht des Gemeindevorstands - Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.12.2024

Kontostand

Die Kontostände der Gemeinde Trebur belaufen sich aktuell auf insgesamt 2.465.187 EUR. Weitere 3.500.000 EUR sind bis auf Weiteres in einer variabel verzinsten Geldanlage angelegt.

Gewerbesteuerveranlagung

Bei der Gewerbesteuerveranlagung im Dezember wurden Erträge in Höhe von 293.878 EUR veranlagt.

Die Gewerbesteuererträge belaufen sich auf insgesamt 5.065.570 EUR. Damit fehlen derzeit noch 634.430 EUR, um den Haushaltsansatz zu erreichen.

Astheim-Erfelder-Entwässerungsverband

Am 17.12.2024 fand die Mitgliederversammlung das Astheim-Erfelder-Entwässerungsverbands statt. Den rund 50 anwesenden Verbandsmitgliedern wurde die Historie und das Ausmaß der mutmaßlichen Veruntreuung (Abschluss von Darlehen, die nicht zur Finanzierung des Verbands dienen) erläutert. Anschließend fand eine eingehende und kritische Diskussion statt.

Nach längerer Beratung und juristischen Anmerkungen des anwesenden Rechtsanwaltes wurde deutlich, dass die Darlehen bis auf Weiteres durch den Verband zu bedienen sind. Gleichzeitig versucht der Verband seinen Schadensersatzanspruch gegenüber der früheren Geschäftsführung juristisch durchzusetzen. Da sich dieses Verfahren vermutlich länger hinziehen wird, ist zunächst eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf das 2,25-Fache des heutigen Beitrags erforderlich, damit der Verband zahlungsfähig ist und seinen öffentlichen Aufgaben nachkommen kann.

Diese Erhöhung wurde in der anschließenden Sitzung vom Verbandsausschuss beschlossen.

Im Jahr 2025 soll es zeitnah eine erneute Mitgliederversammlung geben, um sich über die weitere Entwicklung auszutauschen.

Förderanträge Riedwegbrücken

Die Förderstelle des Landes Hessen hat mitgeteilt, dass zum Förderaufruf im Oktober aufgrund fehlenden Budgets keine Anträge bewilligt werden konnten.

Der Gemeindevorstand hält daher die Förderanträge für die Sanierung bzw. den Neubau der drei Brücken am Riedweg weiterhin bis zum nächsten Förderaufruf (28.02.2025) aufrecht und hofft, dass dann zumindest einer der Anträge berücksichtigt wird.

Fahrplanwechsel LNVG

Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft des Kreises Groß-Gerau (LNVG) hat eine Pressemitteilung zum stattgefundenen Fahrplanwechsel (15.12.2024) veröffentlicht.

Die Busanbindung der Gemeinde Trebur wird damit deutlich ausgebaut. Beispielsweise kann von Trebur aus der Rüsselsheimer Bahnhof ab jetzt im 15-Minuten-Takt erreicht werden. Auch die Verbindung von West nach Ost (Ginsheim, Bauschheim, Astheim, Trebur, Nauheim, Groß-Gerau) wird deutlich verbessert. Die Haltestelle „Abzweigung Trebur“, die außerhalb liegt, entfällt. Stattdessen wird direkt der Nauheimer Bahnhof angefahren.

Auhofreite Ludwigsaue

Zur Auhofreite Ludwigsaue fanden mehrere Gespräche mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat statt.

Dabei wurde die weitere Vorgehensweise im Umgang mit den festgestellten baulichen Mängeln sowie die landesseitig angedachte Folgenutzung des Anwesens besprochen.

Zuletzt hat das Ministerium signalisiert, dass ein Verkauf des Objektes denkbar sei. Hierzu wird das vor Beginn der Pachtzeit erstellte Wertgutachten auf den heutigen Zeitpunkt fortgeschrieben. Soweit aus dem Verkauf Mindererlöse gegenüber dem ermittelten Wert entstehen, wären diese von der Gemeinde Trebur auszugleichen.

Weitere Verhandlungen stehen noch aus. Allerdings dürfte die angepeilte Vorgehensweise sowohl für das Land als auch für die Gemeinde erheblich günstiger und vor allem sinnvoller sein, als eine millionenschwere Investition in ein denkmalgeschütztes Anwesen, dessen Folgenutzung unklar ist.

HLF 20 für die Feuerwehr Trebur - Zuwendungsbescheid

Der Zuwendungsbescheid zur Anschaffung eines HLF 20 (als Ersatz für das heutige LF 16/12) der Feuerwehr Trebur ist bei der Verwaltung eingegangen.

Die Fahrzeugbeschaffung wird mit einer Landesförderung von 75.625 EUR bezuschusst.

Durchlass am Steindamm - Rhein-Main-Welle

Am 13.11.2024 fand beim Regierungspräsidium Darmstadt ein Runder Tisch zur „Maßnahmenplanung am Ginsheimer Altrhein“ statt. Dabei wurden verschiedene denkbare Maßnahmen zum Umbau des Gewässers zwischen dem Steindamm und Ginsheim vorgestellt, um damit die EU-Wasserrahmenrichtlinie zur „Struktur und Lebensraumaufwertung“ umzusetzen.

Nach eingehender Beratung wurde festgehalten, dass zwar verschiedene Strukturmaßnahmen umgesetzt und beobachtet werden, aber der Umbau des Durchlasses nicht erfolgt. Damit bliebt die sogenannte „Rhein-Main-Welle“ weiterhin erhalten.

Sollte sich der ökologische Zustand des Ginsheimer Altrheins langfristig verschlechtern, sind ggf. weitere Maßnahmen zu beraten.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Trebur

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Trebur wurde die Herstellung des Trinkwasseranschlusses zum Preis von 31.237,50 EUR sowie die Lieferung und der Einbau von Fenstern, Haustüren und Rollläden zum Preis von

115.815,32 EUR beauftragt.

Tegut Teo in Astheim

Tegut hat auf telefonische Rücksprache bestätigt, dass der Teo Markt für Astheim bereits produziert sei und auf jeden Fall eröffnet werde. Der Betrieb erfolgt durch eine „Schwestergesellschaft“ des Unternehmens, wodurch es sein könnte, dass das Sortiment teilweise vom bekannten Tegut-Sortiment abweicht.

Die Eröffnung des Astheimer Marktes ist für April 2025 vorgesehen.

Stellungnahme zum Kreishaushalt 2025

Die Kreisversammlung Groß-Gerau des Hessischen Städte- und Gemeindebunds (Bürgermeisterin und Bürgermeister des Kreises Groß-Gerau) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushalts 2025 abgegeben.

Darin wurde insbesondere thematisiert, dass das Niveau der Kreis- und Schulumlage im landesweiten Vergleich bereits heute enorm hoch ist, woraus sich auch ergibt, dass der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz im Kreis Groß-Gerau bereits heute auf Platz 3 im Land Hessen liegt.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ist voll ausgereizt, weshalb die Kommunen gegen die diesjährige Erhöhung der Kreisumlage bereits Klage erhoben haben. Die im Kreishaushalt 2025 vorgesehene Erhöhung der Schulumlage ist für die Kommunen nicht mehr leistbar.

Gleichzeitig teilen die Bürgermeisterin und Bürgermeister die Auffassung des Landrats, dass die vorstehende Entwicklung auch das Resultat daraus ist, dass den Kommunen stetig neue Aufgaben von Bund und Land zugewiesen werden, ohne dass die dafür erforderlichen Mittel in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere bei den Sozialleistungen erfolgte in den letzten Jahren ein rasanter Zuwachs, der größtenteils aus kommunalen Steuermitteln zu tragen ist. Hier wollen die Kommunen einschließlich des Kreises Groß-Gerau in Zukunft gemeinsam noch deutlicher auftreten.

Die Stellungnahme ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.

Umgehungsstraße

Der Bericht zum Projektfortschritt der Umgehungsstraße ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.

Trebur, 19. Dezember 2024
Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
gez.
Jochen Engel
Bürgermeister

Anlage:

  1. Stellungnahme der HSGB-Kreisversammlung zum Kreishaushalt 2025
  2. Bericht zum Projektfortschritt der Umgehungsstraße

Stellungnahme der HSGB-Kreisversammlung zum Haushaltsentwurf 2025 des Kreises Groß-Gerau

Sehr geehrter Herr Landrat,

zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2025 des Kreises Groß-Gerau verweisen wir zunächst auf unsere Ausführungen vom 15. Januar sowie vom 11. April 2024 bezüglich des diesjährigen Kreishaushalts und nehmen zu den nachfolgenden Schwerpunkten erneut Stellung:

1. Die Belastung im Kreis Groß-Gerau liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt

Die Höhe der Kreis- und Schulumlage lag bereits im Vorjahr an der Spitze des Landes Hessen und hat sich durch die Hebesatzerhöhung 2024 noch weiter verschärft. Nachdem einige Hessische Landkreise ihre Umlagen erhöhen mussten, liegt der kumulierte Hebesatz im landesweiten Durchschnitt inzwischen bei 52,66 Punkten1, wobei dieser im Kreis Groß- Gerau bei mehr als 59 Punkten deutlich überschritten wird.

Dies führt zu einer erheblichen Belastung der kreisangehörigen Kommunen, die mangels Rücklagen vielfach an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben wurde oder nachdem letzte Rücklagen aufgezehrt sind zukünftig weitergegeben werden muss. Das zeigt sich vor allem bei den Realsteuerhebesätzen: Der durchschnittliche Grundsteuer B-Hebesatz beträgt in den Kommunen des Kreises Groß-Gerau 748 Punkte. Das entspricht hessenweit dem 3. Platz (bzw. dem 1. Platz unter den Flächenkreisen) und liegt ebenfalls weit über dem Landesdurchschnitt (543 Punkte)

2. Die Leistungsfähigkeit der Kommunen ist ausgereizt Klage wird eingereicht

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau ist damit überstrapaziert. In unserer letzten Stellungnahme haben wir bereits deutlich zum Ausdruck gebracht, dass dies aus unserer Sicht keine ausreichende Berücksichtigung findet. Aus diesem Grund haben die Kommunen eine gemeinschaftliche Musterklage gegen die 2024 beschlossene Erhöhung der Kreisumlage auf den Weg gebracht. Die Klageschrift wird federführend von der Stadt Riedstadt erstellt und in den nächsten Wochen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht.

Die im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehene Erhöhung der Schulumlage um 4,41 Punkte ist für die Kommunen nicht mehr leistbar. Aus den Haushaltsberatungen der Jahre 2024 und 2025 zeichnet sich ab, dass weitere Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer in mehreren Kommunen von den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen schlicht nicht mehr mitgetragen werden. Das führt mittelfristig zwangsläufig zur Handlungsunfähigkeit. Die im Finanzplanungserlass 2025 gewährten Genehmigungserleichterungen können diese Befürchtung möglicherweise vorübergehend über die Zeit retten, aber letztlich werden die Probleme nur auf die folgenden Haushaltsjahre verschoben.

3. Missachtung des Konnexitätsprinzips Gemeinsame Haltung für die Kommunale Selbstverwaltung

Wir teilen Ihre Kritik an den stetig zunehmenden Aufgabenzuweisungen durch Bund und Land, für die keine oder deutlich zu geringe Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Missachtung des Konnexitätsprinzips führt zwangsläufig zur strukturellen Unterfinanzierung der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden. Unsere gemeinschaftlich verabschiedete Resolution war daher ein wichtiges Zeichen. Vor dem Hintergrund der sich immer weiter zuspitzenden kommunalen Finanzkrise müssen wir uns aber fragen, ob dieses Zeichen deutlich genug war.

Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister des Kreises Groß-Gerau sind weiterhin bereit, gemeinsam mit Ihnen für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung einzutreten. Den bestehenden Austausch und die gemeinsame Haltung sollten wir daher unbedingt fortführen.

Wir bitten um Weiterleitung unserer Stellungnahme an den Kreisausschuss sowie die Mitglieder des Kreistags. Soweit erforderlich, werden die Kommunen die vorstehenden Ausführungen noch mit eigenen Stellungnahmen zu den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Engel
Vorsitzender der HSGB-Kreisversammlung

Bericht Projektfortschritt für die Gemeindevertretung

L 3012 – Ortsumgehung Trebur

Srand 17.12.2024

Konstruktionsgruppe Bauen AG

Bahnhofplatz 1

87435 Kempten

Ansprechpartnerin: Tanith Braun

Telefon: +49 831 52156-880

E-Mail: tanith.braun@kb-group.com

Inhalt

1.

Aktueller Stand

1.1

Abstimmungstermine

1.2

Finanzierung KIM.

1.3

Gutachten

1.4

Planungsleistungen

1.5

Baurecht

1.6

Öffentlichkeitsbeteiligung

2.

Ausblick bis zur kommenden Sitzung

1. Aktueller Stand

Im Wesentlichen erfolgen aktuell die Erstellung von für das Projekt erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen sowie enge Abstimmungen mit Hessen Mobil und dem Regierungspräsidium Darmstadt zum Projektstand und dem weiteren Vorgehen.

Alle Planungsunterlagen bis auf den finalen Faunabericht aus den Kartierungen zum Abschluss der Vorplanung und damit zur Variantenentscheidung, liegen vor. Der Faunabericht wird voraussichtlich bis Ende Januar 2025 abgeschlossen, da bis Ende Dezember noch Brut- und Rastvogelkartierungen ausstehen und die Ergebnisse aus den Fledermauskartierungen noch eingearbeitet werden müssen.

Zurzeit wird die Argumentation für die Variantenentscheidung in enger Abstimmung zwischen den Projektbeteiligten abgestimmt. Aus technischer und umweltfachlicher Sicht sind vor allem die Varianten 1 und 3a/b noch gegeneinander abzuwägen und die finale Entscheidung ist rechtssicher darzulegen.

Im Frühjahr 2025 soll die endgültige Variantenentscheidung mit HessenMobil abgestimmt werden, sodass eine Zustimmung erfolgen und die Vorplanung damit abgeschlossen werden kann. Ziel ist es, di

1.1 Abstimmungstermine

Um den Projektablauf eng mit Hessen Mobil abzustimmen, besteht ein regelmäßiges Projekt Jour-fixe zwischen der Gemeinde Trebur und Hessen Mobil. Hierbei sind insbesondere die Sachgebiete Planung und Landespflege seitens Hessen Mobil involviert.

Zudem besteht ein zweiwöchentliches Planungs-JF zur Abstimmung der Objektplanung Verkehrsanlagen und der beteiligten Gutachten.

1.2 Finanzierung KIM

Im Rahmen des Abschlusses der Vorplanung wird eine aktuelle Kostenschätzung erstellt. Die geschätzten Kosten werden deutlich höher sein, als in der KIM I Vereinbarung aus 2006 festgesetzt.

Auf Basis der aktuellen Kostenschätzung sind Abstimmungen mit Hessen Mobil zu treffen und eine entsprechende Absichtserklärung seitens des Landes Hessen zur weiteren Umsetzung der Ortsumgehung einzuholen. Die Ergebnisse des NKV wurden dafür an Hessen Mobil zur weiteren Abstimmung mit dem Ministerium weitergleitet.

1.3 Gutachten

Zu erstellende Gutachten sind insbesondere:

-

Umweltverträglichkeitsstudie, Kartierung Flora und Fauna

-

FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

-

Artenschutzfachbeitrag

-

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

-

Kampfmittelfreiheit nach Luftbildauswertung

-

Baugrundgutachten

-

Verkehrsuntersuchung (zu aktualisieren mit neuen Entwicklungen und Prognosejahr (2035))

-

Lärm- und Luftschadstoffgutachten (nach Ergebnis aus VU)

-

Begutachtung Archäologie und Denkmalschutz

-

Gutachten über Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe

-

Waldstrukturkartierung

1.4 Planungsleistungen

Zu beauftragende Planungsleistungen sind insbesondere:

-

Landschaftspflegerischer Begleitplan (baut auf Ergebnis UVS auf und läuft parallel mit Objektplanung Verkehrsanalgen)

-

Objektplanung Verkehrsanalgen (vorerst Lph 1-4 gem. HOAI 2021 / Lph. 1-2 sind derzeit abgerufen und werden bearbeitet)

-

Objektplanung Ingenieurbauwerke (vorerst Lph 1-2 gem. HOAI 2021)

Eine Vergabestruktur über die zu vergebenden Planungs- und Gutachterleistungen wurde erstellt und wird laufend fortgeschrieben.

1.5 Baurecht

Das Baurecht soll über ein Planfeststellungsverfahren erlangt werden.

1.6 Öffentlichkeitsbeteiligung

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Planfeststellungsbehörde möchte die Gemeinde Trebur darüber hinaus die Bürger frühzeitig über den Projektfortschritt informieren.

Voraussichtlich werden neue Veranstaltungen nach Fertigstellung der Vorplanung und Genehmigung der Vorzugsvariante stattfinden.

2. Ausblick bis zur kommenden Sitzung

-

Finalisierung der Vorplanung

-

Ergebnisse aus Kartierungen liegen vor