Liebe Eltern, liebe Mitglieder,
wir laden euch frist- und ordnungsgemäß ein zur Jahreshauptversammlung des Flohzirkus Astheim e.V.
| Datum: | Dienstag, 19.03.2024 |
| Uhrzeit: | 20:00 Uhr |
| Ort: | Bürgerhaus Astheim, Restaurant Kativo (Nebenraum) |
| Tagesordnungspunkte: | |
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung |
| 2. | Berichte des Vorstandes & Kassenprüfer |
| 3. | Entlastung des Vorstandes |
| 4. | Bevorstehende Veranstaltungen für 2024 (Basar, Sommerfest, Ausflüge) |
| 5. | Arbeitsstunden |
| 6. | Neuwahl Vorstand |
| 6.1 1. Vorsitzender |
| 6.2 2. Vorsitzender |
| 6.3 Schriftführer |
| 6.4 Kassierer |
| 7. | Neuwahl Elternbeirat |
| 7.1 1. Elternbeirat |
| 7.2 2. Elternbeirat |
| 8. | Satzungsänderung §5 Aufnahmegebühr und Jahres-bzw. Monatsbeitrag |
Jedes Mitglied hat eine Kaution bei Anmeldung, eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag zu entrichten. Die geleistete Kaution wird auf die Zahlung der Aufnahmegebühr, des Jahresbeitrags und erste Betreuungsgelder angerechnet. Bei Nichtantritt des Betreuungsplatzes verfällt ein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Für jedes angemeldete Kind, welches aktiv am Vorkindergartenbetrieb teilnimmt, wird eine zusätzliche monatliche Gebühr entrichtet. Zwillings- und Mehrlingseltern zahlen für ein Kind den vollen Betrag und für jedes weitere Kind nur die Hälfte.
Die Beiträge sind auch während der Urlaubs-und Ferienzeit zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge sind der Beitragsordnung zu entnehmen.
Die Festsetzung der Beiträge sowie etwaiger Änderungen obliegen dem Vorstand.
Das Betreuungsgeld ist während der Krankheit des Erziehers/in und/oder dem Kind bis maximal sechs Wochen fortzufahren, bei längerer Krankheit entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Betreuungsentgeltes ab dem 43 Krankheitstag.
Feiertage / Urlaubstage werden nicht vom Betreuungsgeld abgezogen.
Eine Unterschreitung der Betreuungszeiten durch die Erziehungsberechtigten, sowie Krankheit des Kindes oder der Erzieherin berechtigt nicht zu einer Kürzung des Betreuungsgeldes. Bei Krankheit des Betreuers/in, falls kein Ersatz bis am Vortag 20 Uhr
gefunden wurde, behält sich der Vorstand vor die Einrichtung zu schließen. Weiterhin behält sich der Vorstand vor, bei wetterbedingtem Ausnahmezustand die Einrichtung zu schließen.
Dabei orientiert sich der Vorstand an den Empfehlungen der Gemeinde Trebur.
TOP 9: Ergänzung der Satzung um § 7a Mutterschutz
Der Flohzirkus richtet sich nach den geltenden Regelegung des Mutterschutzgesetzes.
Demnach kann eine schwangere Frau sechs Wochen vor sowie bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung von den Betreuungsdiensten im Flohzirkus freigestellt werden.
TOP 10: Sonstiges: Fragen, Anträge, Vorschläge etc. der Mitglieder (z.B. Ausflugsplanung)
Wir freuen uns, euch an diesem Abend begrüßen zu dürfen und hoffen auf zahlreiche Teilnahme, damit unsere Elterninitiative weiterhin bestehen bleiben kann.
Es grüßen Euch herzlich im Namen des Vorstands