Aufruf zur Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028.
Auch für diese Amtsperiode werden erneut aus Trebur ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden.
Sie sind eine/r von zwei Schöffinnen oder Schöffen an einem Amtsgericht oder würden an ein Landgericht berufen werden. Dort nehmen Sie zusammen mit einer Berufsrichterin/einem Berufsrichter sowie einer weiteren Schöffin/einem weiteren Schöffen an den Sitzungen teil.
Nach § 30 und § 77 GVG hat Ihre Stimme bei der Schuld- und Strafzumessung das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichterin/des Berufsrichters. Während der Sitzungen dürfen Sie Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige stellen.
12 Sitzungstage im Jahr sind laut Gesetzt vorgesehen (§§ 43, 77 GVG). Im Übrigen werden Sie von Ihrer Arbeit für die Sitzungen freigestellt.
Insgesamt werden 60.000 Schöffinnen oder Schöffen deutschlandweit benötigt.
Grundsätzlich ist wählbar wer:
die deutsche Staatsbürgerschaft hat
zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt ist
straffrei ist
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite: www.schoeffenwahl2023.de
Bewerbungen richten Sie bitte formlos bis spätestens 30.04.2023 unter Angabe von: Vor- und Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf und Telefonnummer schriftlich bei dem
Gemeindevorstand
der Gemeinde Trebur
Herrngasse 3
65468 Trebur
oder an