1. Beschluss der Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses aus dem Wirtschaftsjahr 2021
2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
3. Öffentliche Auslegung des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
Laut Hessischen Eigenbetriebsgesetz § 27 Abs. 4 ist der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, (Erdgeschoss, Zimmer 12, Frau Lantermann), 65468 Trebur.
Die Auslegung beginnt von Montag, den 27. März 2023 bis einschließlich Dienstag, den 3. April 2023.