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Treburer Nachrichten
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bauleitplanung Trebur

Geltungsbereich (ohne Maßstab)

Bebauungsplan Trebur „Hessenaue“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 15.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Trebur „Hessenaue“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke:

Gemarkung Hessenaue:

Flur 1: Flurstücke 7/2 tlw., 9 tlw. und 12 tlw.

Flur 2: Flurstücke 1 tlw., 2 tlw., 7/2 tlw., 8 tlw., 9/51 tlw., 11/5 tlw., 12/1 tlw., 12/2 tlw., 13/2 tlw. und 14/1 tlw.

Flur 3: Flurstücke 2/3, 2/8, 2/11, 11/1 und 12 tlw.

Flur 4: Flurstück 31/1 tlw.

Flur 11: Flurstück 10/30 tlw.

Gemarkung Geinsheim:

Flur 9: Flurstücke 1 tlw., 2 tlw. und 4/5 tlw.

Flur 10: Flurstück 41/1 tlw.

Der Geltungsbereich umfasst 10 Teilgeltungsbereiche und hat eine Größe von ca. 2,0 ha.

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes

Hessenaue wurde als „Erbhöfe-Dorf“ 1937 gegründet und als Straßendorf geplant. Entlang von Rheinstraße, Feldstraße und Niersteiner Straße wurden einzelne Hofanlagen errichtet. Jedem der Höfe wurde direkt eine Wiese von 4 bis 5 ha zugeordnet.

Wie in allen ursprünglich landwirtschaftlich geprägten Dörfern fand auch in Hessenaue ein Umstrukturierungsprozess statt, sodass heute nur noch in einem Teil der Hofanlagen landwirtschaftliche Betriebe existieren. Ein Teil der Anlagen wird heute gewerblich genutzt oder dient nur noch dem Wohnen. Daneben haben auch weitere bauliche Entwicklungen stattgefunden. Neben den Hofanlagen wurden häufig freistehende Wohngebäude errichtet. Ziel der Planung ist die Nachverdichtung des Ortsteils Hessenaue sowie eine langfristige Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Im Plangebiet ist die Neuausweisung von 18 Grundstücken für die Errichtung von Wohnhäusern geplant.

Einige Teilbereiche des Plangebietes liegen im Außenbereich. Hier sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn sie auf Grundlage von § 35 BauGB privilegiert sind, d.h. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen. Da diese Voraussetzung durch die geplanten neuen Grundstücke nicht gegeben ist, ist der Neubau von Gebäuden in der Regel nur zulässig, wenn durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Als Grundlage für die Entscheidungen, inwieweit ein Vorhaben jeweils die Grundsätze für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfüllt, wurde von der Gemeindevertretung am 16.12.2016 ein städtebauliches Konzept und am 17.09.2021 ein überarbeitetes Konzept für den Ortsteil Hessenaue beschlossen.

Trebur, den 21.03.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
- Engel -
Bürgermeister