Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenschlussgesetzes (HLöG) wird auf Antrag des Gewerbevereins Trebur e.V. folgender verkaufsoffener Sonntag festgesetzt:
| 29.06.2025 | Treburer Höfeflohmarkt |
| 21.09.2025 | Heimatshoppen mit Fahrradflohmarkt |
| 02.11.2025 | Künstlermarkt im Rathaus |
An diesen Tagen dürfen Verkaufsstellen für Waren aller Art im Ortsteil Trebur offengehalten werden. Die Öffnungszeiten dürfen sechs zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und müssen spätestens um 20 Uhr enden. Weiterhin sollen die Öffnungszeiten außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen.