Titel Logo
Treburer Nachrichten
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Abgaben-Mahnung

Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2026 die Steuern und Abgaben für das 2. Quartal 2026 fällig waren.

Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der fälligen Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 31. Mai 2026 durch Überweisung an die Gemeindekasse Trebur zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.

Nach dem 31. Mai 2026 werden die fällig gewesenen Steuern und Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangseingezogen und aufgrund des § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,-- € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Trebur, 15. Mai 2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
als Vollstreckungsbehörde
-Gemeindekasse-

Mindestmahngebühr 6,00 Euro

Die Gebührentabelle für die Mahngebühren wurde am 19. November 2008 durch den Hessischen Minister des Innern und für Sport im Benehmen mit dem Ministerium der Finanzen wie folgt geändert:

Mahngebühren für Mahnungen nach § 1 Abs. 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz:

Bis zu

250  Euro einschließlich

6  Euro

bis zu

500  Euro einschließlich

11  Euro

bis zu

1000  Euro einschließlich

15  Euro

bis zu

5000  Euro einschließlich

25  Euro

bis zu

10000  Euro einschließlich

30  Euro

bis zu

100000  Euro einschließlich

50  Euro

bis zu

1000000  Euro einschließlich

100  Euro

bis zu

10000000  Euro einschließlich

200  Euro

über

10000000  Euro

300 Euro

Die Gebührenschuld für die Mahngebühr entsteht, sobald das Mahnschreiben an den säumigen Zahlungspflichtigen zur Post gegeben wird.