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Treburer Nachrichten
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Öffentliche Abgaben-Mahnung

Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2025 die Steuern und Abgaben für das 2. Quartal 2025 fällig waren.

Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der fälligen Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 31. Mai 2025 durch Überweisung an die Gemeindekasse Trebur zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.

Nach dem 31. Mai 2025 werden die fällig gewesenen Steuern und Abgaben im Wege des Ver­waltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangseingezogen und aufgrund des § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,-- € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forde­rung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskosten­ordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Trebur, 16. Mai 2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
als Vollstreckungsbehörde
-Gemeindekasse-

Mindestmahngebühr 6,00 Euro

Die Gebührentabelle für die Mahngebühren wurde am 19. November 2008 durch den Hessischen Minister des Innern und für Sport im Benehmen mit dem Ministerium der Finanzen wie folgt geändert:

Mahngebühren für Mahnungen nach § 1 Abs. 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz:

Bis zu

bis zu

bis zu

bis zu

bis zu

bis zu

bis zu

bis zu

über

Die Gebührenschuld für die Mahngebühr entsteht, sobald das Mahnschreiben an den säumigen Zahlungspflichtigen zur Post gegeben wird.