I. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung am 24.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — -33.261.625 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 33.407.595 €
mit einem Saldo von — 145.970 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — -150.380 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf mit einem Saldo von — -150.380 €
mit einem Überschuss von — 4.410 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 1.077.908 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.956.163 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -8.147.710 €
mit einem Saldo von — -6.191.547 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 6.000.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -597.015 €
mit einem Saldo von — 5.402.985 €
Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von — 289.346 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.000.000 Euro festgesetzt.
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand im Bedarfsfalle Verhandlungen und Abschlüsse von erforderlichen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltsansätze durchzuführen. Die Gemeindevertretung ist danach alsbald in Kenntnis zu setzen.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.593.600 Euro festgesetzt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) — auf — 600 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 711 %
2. Gewerbesteuer auf — 400 %
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 24.02.2023 beschlossene Stellenplan.
Die Umsetzung von Planstellen aufgrund organisatorischer Veränderungen ist in dem dafür erforderlichen Umfang zulässig. Die Umsetzungen sind in den Stellenplan der nächsten Haushaltssatzung aufzunehmen.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von mehr als 20.000 € gelten als erheblich im Sinne des § 100 HGO.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
I. Genehmigung:
Hiermit genehmige ich
| 1. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Trebur für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von |
| 6.000.000,00 € | |
| (in Worten: „Sechs Millionen Euro“) | |
| und | |
| 2. | den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 5.593.600,00 € | |
| (in Worten: „Fünf Millionen Funfhundertdreiundneunzigtausendsechshundert Euro“). | |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.06.2023 bis 16.06.2023 im Rathaus (Anschrift: Herrngasse 3, 65468 Trebur) an der Informationszentrale im Erdgeschoss, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag, Dienstag, Freitag von 8:00 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr