1. Beschluss der Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses aus dem Wirtschaftsjahr 2023
2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
3. Öffentliche Auslegung des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Laut Hessischen Eigenbetriebsgesetz § 27 Abs. 4 ist der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, (KG - Westflügel, Zimmer 0.18, Frau Fußbroich), 65468 Trebur.
Die Auslegung beginnt von Montag, den 16. Juni 2025 bis einschließlich Dienstag, den 24. Juni 2025.