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Treburer Nachrichten
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Niederschrift der 3. Sitzung der Gemeindevertretung am Freitag, 02.06.2023, von 20:00 bis 21:10 Uhr

Ort: Rathaus Trebur, Ratssaal

Gemeindevertretung

Mars, Andreas, Dr.

Vorsitzender

Lukas, Rüdiger

Stellvertreter

Mars, Sonja, Dr.

Stellvertreterin

Bernt, Norman

Bunk, Lilly

Fuchs, Barbara

Fückel, Reinhard

Horn, Christopher

Jahn, Ioannis

Kindinger, Martina

Lapp, Markus

Leppla, Renate

Lukas, Ute

Möbus, Jürgen

Poetsch, Günther

Schad, Karlheinz

Schickling, Astrid

Stich, Jan

Tiefel, Peter

Vöglin, Jan

Gemeindevorstand

Engel, Jochen Bürgermeister

Bachmann, Jan Erster Beigeordneter

Buhrmester, Regina

Egner, Heinrich

Exner, Reinhard

Frick, Harald

Protokollführer/in

Gutmann, Susanne

Abwesend:

Gemeindevertretung

Rühl, Willi

Stellvertreter

Dehler, Stephan

Stellvertreter

Mussel, Constantin

Stellvertreter

Fückel, Luca Manuel

Kraft, Roland

Krichbaum, Erhard Philipp

Krumb, Uwe

Lindemann, Günther

Nordmann, Ralf

Rörig, Willi

Tiefel, Pascal

Gemeindevorstand

Demel, Sabrina

Frank, Harry

Integrations-Kommission

Paukner, Yasemin

Co-Vorsitzende

Tagesordnung

1

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2

Beschluss über die Tagesordnung

3

Mitteilungen und Berichte

3.1

des Vorsitzenden

3.2

des Gemeindevorstandes

3.3

aus Verbänden und Beteiligungen

4

Wahlen

4.1

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Trebur

4.2

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Verbandsversammlung der Riedwerke Kreis Groß-Gerau

4.3

Beschluss über die Vorschlagsliste für die Wahl der (Erwachsenen-)Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

5

Prüfung des Jahresabschlusses 2021

6

Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Trebur

7

Grundstücksverkauf

Gemarkung Astheim, Mainzer Straße 21 A, Flur 1, Fl.-St. 266/4

8

Bebauungsplan Trebur - 1. Änderung des Bebauungsplans "Astheimer Straße"

1. Beschluss über die Prüfung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans eingegangenen Stellungnahmen

2. Beschluss über den 2. Entwurf der Bebauungsplanänderung mit geändertem Geltungsbereich

3. Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB

4. Finanzierung

9

1. Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2019 bis 2025 der Gemeindeverwaltung Trebur nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) vom 01.01.2016

10

Änderung der Satzung der Musikschule Trebur und der Gebührensatzung der Musikschule Trebur

11

Prüfantrag der FWT-Fraktion vom 31.03.2023., lfd. Nr. 1704 LNVG, On-Demand-Shuttle, Rufbus

12

Grundstücksankauf Gemarkung Trebur Baumhostert

13

Prüfantrag der FWT-Fraktion vom 31.03.2023, Verkehrsspiegel

14

Antrag der FWT-Fraktion vom 26.04.2023, lfd. Nr. 1709, Abschaffung der Straßenbeiträge in der Gemeinde Trebur

15

Anfragen

15.1

Anfrage der FWT-Fraktion vom 31.03.2023, Mitfahrerbänke

15.2

Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.04.2023, Nachverdichtung in der Großgemeinde Trebur

15.3

Anfrage der GLT-Fraktion vom 09.04.2023, Förderung der Elektromobilität durch das Land

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder, die Zuhörer sowie die Presse.

Er stellt fest, dass die Einladung fristgerecht zugestellt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

2. Beschluss über die Tagesordnung

Vor Abstimmung über die Tagesordnung weist der Vorsitzende darauf hin, dass der bisherige Tagesordnungspunkt 16 Antrag aller Fraktionen vom 16.05.2023, lfd. Nr. 1711, Resolution-Erhalt des Betriebes der Fähre Landeskrone Nierstein/Kornsand von den Fraktionen aufgrund der aktuellen Entwicklung zurückgezogen wird.

Weiterhin wird von Frau Mars beantragt, den Top 6 Antrag der FDP-Fraktion vom 19.03.2023, lfd. Nr. 1702, Erneuerung der „Herzlich Willkommen“-Schilder in Astheim von der Tagesordnung zu nehmen,

da der Vereinsring Astheim die Schilder an den Ortseingängen bereits angepasst hat.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 20 Ja-Stimmen den TOP 6 von der Tagesordnung zu nehmen.

Die Nummerierung der Tagesordnung ändert sich dementsprechend.

Gemäß den Empfehlungen des Ältestenrates werden die Tagesordnungspunkte 5, 9, 11 bis 13 auf die Tagesordnung A und die Tagesordnungspunkte 3, 4, 6 bis 8, 10, 14 und 15 auf die Tagesordnung B genommen.

Die Tagesordnung in geänderter Form wird einstimmig mit 20 Ja-Stimmen angenommen.

Ferner wird über die Tagesordnung A abgestimmt. Diese wird mit 20 Ja-Stimmen beschlossen.

3. Mitteilungen und Berichte

3.1. des Vorsitzenden

Anwesenheitspflicht

Der Vorsitzende kritisiert die Abwesenheit von 11 Gemeindevertretern. Abmeldungen sind nur unter der Angabe von Gründen möglich. Er erinnert daran, dass nach der Hessischen Gemeindeordnung

die betreffenden Arbeitgeber verpflichtet seien, Gemeindevertreter*innen für die Sitzung freizustellen.

Grundsätzlich gibt es eine Anwesenheitspflicht.

Das Quorum von 21 Mitgliedern ist unterschritten, was für die Aufnahme neuer Tagesordnungspunkte notwendig gewesen wäre. Hätten noch weitere fünf Gemeindevertreter*innen gefehlt, wäre die

Gemeindevertretung nicht Beschlussfähig gewesen.

Ratsinformationssystem von more! software

Der Vorsitzende berichtet, dass im März der Verwaltung und ihm die Software „more!rubin“ durch den Geschäftsführer vorgestellt wurde.

Nachbarkommunen die diese Software nutzen sind zum Beispiel die Gemeinde Nauheim, Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Kreisverwaltung Groß-Gerau, Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadt Darmstadt, Stadt

Dreieich um nur einige zu erwähnen.

Aufgrund der anwenderfreundlichen Software tendieren sowohl der Vorsitzende, aus Sicht der Mandatsträger*innen, als auch Bürgermeister Jochen Engel, aus Sicht der Verwaltung, zu einem

Wechsel zu more! rubin. Der Wechselzeitpunkt wäre der 1. Januar 2024.

Meldung über Mandate in Verbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Der Vorsitzende erinnert an die Pflicht zur Meldung über Mandate in Verbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Stichtag 30. Juni 2023.

§ 26a HGO Anzeigepflicht ist hier einschlägig. Satz 1 besagt, dass Mitglieder eines Organs der Gemeinde verpflichtet sind, die Mitgliedschaft oder eine entgeltliche oder ehrenamtliche

Tätigkeit in einer Körperschaft, Anstalt, Stiftung, Gesellschaft, Genossenschaft in einem Verband einmal jährlich dem Vorsitzenden des Organs anzuzeigen, dem sie angehören. Dies umfasst auch Mitgliedschaften und (ehrenamtliche) Tätigkeiten in Vereinen.

Info-Veranstaltung am 11.07.2023

Der Vorsitzende informiert, dass eine Info-Veranstaltung zum aktuellen Sachstand „Umgehungsstraße“ am Dienstag, 11. Juli 2023 um 19:30 Uhr im Rathaus Trebur, Ratssaal stattfindet. Diese wird live gestreamt.

Umtrunk am 14. Juli

Im Anschluss an die Gemeindevertretersitzung am 14. Juli lädt er zu einem Umtrunk ein. Die Einladung gilt – wie üblich – für die Mandatsträger*innen der politischen Gremien.

3.2. des Gemeindevorstandes

Haushaltsgenehmigung 2023

Die Kommunalaufsicht hat den Haushaltsplan der Gemeinde Trebur für das Jahr 2023 genehmigt.

Das Genehmigungsschreiben ist am 31.05.2023 eingegangen. Der Haushaltsplan wurde daraufhin öffentlich bekanntgemacht und ist somit zum 01.06.2023 in Kraft getreten.

Kontostand

Die Kontostände der Gemeinde Trebur belaufen sich aktuell auf insgesamt 10.185.463,61 EUR.

Gewerbesteuerveranlagung

Seit dem letzten Bericht des Gemeindevorstands wurden in den Monaten März bis Mai weitere Gewerbesteuererträge in Höhe von 1.102.937 EUR veranlagt. Darin sind sowohl Nachzahlungen als auch Rückerstattungen aus Vorjahresabschlüssen sowie entsprechende Anpassungen der laufenden Vorauszahlung enthalten.

Insgesamt belaufen sich die Gewerbesteuererträge auf 5.622.238 EUR und liegen damit 1.022.238 EUR über dem geplanten Haushaltsansatz des Jahres 2023.

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Kürzlich erfolgte der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Demnach wird das wird allen Beschäftigten im Jahr 2023 ein „Inflationsausgleich“ in Form von Einmalzahlungen gewährt.

Ab 2024 folgt dann zusätzlich eine Erhöhung der Tabellenentgelte.

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 wurde vorsorglich eine Erhöhung der Personalkosten um 4 % bzw. rund 474.000 EUR eingeplant. Durch den „Inflationsausgleich“ sind voraussichtlich Zahlungen in Höhe von ca. 441.000 EUR zu leisten. Somit fallen die Mehrkosten durch die Tariferhöhung zunächst rund 33.000 EUR geringer aus, als erwartet.

Nach der Erhöhung der Tabellenentgelte ist in 2024 dann allerdings mit erheblich steigenden Personalaufwendungen von ca. 10 bis 15 % rechnen, die deutlich über die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen Ansätze hinausgehen.

Mehrausgaben innerhalb der Budgets, 1. Quartal 2023

Im 1. Quartal 2023 gab es keine budgetübergreifenden Mittelverschiebungen innerhalb der Budgets.

Jahresabschluss 2022

Der Gemeindevorstand hat am 19. April 2023 gemäß § 112 HGO den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und folgende Jahresabschlussbuchungen beschlossen:

Der aus dem Jahresabschluss 2022 resultierende Gesamtüberschuss in Höhe von 732.088,33 Euro wird wie folgt gebucht:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 111.585,34 Euro beim ordentlichen Ergebnis incl. dem Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen beim Produkt 55-5550-02 – Pflege und Bewirtschaftung Gemeindewald – wird der zweckgebundenen Rücklage „Waldwirtschaft“ zugeführt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 136.452,92 Euro beim ordentlichen Ergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 484.050,07 Euro beim außerordentlichen Ergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Da in 2022 außerordentlich hohe Gewerbesteuerzahlungen verbucht werden konnten, ist in den Folgejahren mit einer deutlich erhöhten Umlageverpflichtung bei der Kreis- und Schulumlage zu rechen. Daher wurden im Rahmen des Jahresabschlusses nach § 39 Abs. 1, Ziffer 7 Rückstellungen für künftige Umlageverpflichtungen in Höhe von 813.271 EUR gebildet. Die Rückstellung beläuft sich somit zum 31.12.2022 auf insgesamt 1.310.500 EUR.

Der festgestellte Jahresabschluss steht im Ratsinformationssystem „Session.net“ zur Einsicht zur Verfügung. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Fachbereich Revision des Kreises

Groß-Gerau.

Neubau Feuerwehr Trebur

Der Treburer Feuerwehrverein ist für die Leistungsphasen 1 bis 4 der Planung des Feuerwehrneubaus in Vorleistung getreten. Diese Planungsleistungen hat der Gemeindevorstand nun vereinbarungsgemäß übernommen und dem Verein dafür die aufgelaufenen Kosten in Höhe von 98.731 EUR erstattet.

Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 ist nun direkt durch den Gemeindevorstand erfolgt. Die Kosten belaufen sich auf 317.399 EUR. Weiterhin wurden die Planung der Heizungs- Lüftungs- und

Sanitärtechnik für 110.075 EUR sowie die Erstellung von erforderlichen Nachweisen für Statik und Wärmeschutz für 32.344 EUR beauftragt.

Sanierung des Riedwegs und der Riedwegbrücken

Der Gemeindevorstand hat die weitere Planung (Leistungsphasen 3 bis 5) zur Sanierung des Riedwegs in Auftrag gegeben. Die Kosten belaufen sich bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung auf 50.927 EUR.

Gleichzeitig wurde ein Förderantrag für die Sanierung des Riedwegs einschließlich der Riedwegbrücken entsprechend dem Landesprogramm „Ländlicher Wegebau“ bei der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation gestellt. Da die Förderstelle zum Antrag Unterlagen der Genehmigungsplanung (formelle Beteiligung der Naturschutzbehörden, des Denkmalschutzes etc.) verlangt, kann der Antrag allerdings erst bei der Projektpriorisierung im September berücksichtigt werden.

Bevor am Riedweg oder den Riedwegbrücken Bauarbeiten stattfinden können, muss allerdings zunächst die Brücke am Pumpwerk Rabenspitze (HK07) saniert werden, weil dies die einzig zulässige

Zuwegung für Baufahrzeuge mit hoher Tonnage darstellt. Die Ausschreibung für die Sanierungsarbeiten an der HK07 werden in Kürze erfolgen, nachdem die zuvor erforderliche umfangreiche Artenschutzuntersuchungen kürzlich abgeschlossen wurde.

Sanierung des Eigenheims

Mit Einreichung des Bauantrags sind die zur Sanierung des Eigenheims beauftragten Leistungsphasen 1 bis 5 abgeschlossen. Zudem hat der Gemeindevorstand erneut einen Förderantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Eine offizielle Antwort steht zwar noch aus, aber von mehreren Bundestagsabgeordneten wurde bereits berichtet, dass die Gemeinde Trebur hier erneut nicht zum Zug kam.

Bisher hat die Gemeindevertretung die Sanierung des Eigenheims unter den Vorbehalt der genannten Bundesförderung gestellt. Eine Beauftragung der weiteren Planungsleistungen ist dem Gemeindevorstand daher vorerst nicht möglich.

Der Gemeindevorstand wird einen Förderantrag für die dritte Auflage des Bundesförderprogramms vorbereiten und gleichzeitig auch einen Antrag für eine Landesförderung zur energetischen Sanierung stellen – allerdings mit deutlich niedrigeren Förderkonditionen.

Anschließend wird der Gemeindevertretung eine Beschlussvorlage zur Beratung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt, um die bisherige Beschlusslage ggf. anzupassen.

Förderantrag für die Erneuerung des Eingangsbereiches des Fritz-Becker-Bads

Der Förderantrag für die Erneuerung des Eingangsbereiches des Fritz-Becker-Bads wurde entsprechend dem Landesprogramm „SWIM“ beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport gestellt.

Die beantragte Förderung beläuft sich auf rund 83.000 EUR.

Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Hessenaue

Der Gemeindevorstand die Architektenleistungen zur Ausführungsplanung für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Hessenaue vergeben. Die Kosten belaufen sich auf 27.631 EUR

Zudem wurde die beantragte Zuwendung aus dem Regionallastenausgleich in Höhe von 134.000 EUR bewilligt. Der Zuwendungsbescheid des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen liegt zwischenzeitlich vor.

Brandschutztüren im Rathaus

Da die über 40 Jahre alten Brandschutztüren des Rathauses bei der turnusmäßigen Prüfung durchgefallen sind, hat der Gemeindevorstand den Austausch der Türen beauftragt. Die Kosten für alle fünf Türen belaufen sich auf 72.735 EUR.

Umgestaltung der Parkplätze am Rathaus

Die Umgestaltung der Parkplätze sowie Fahrradabstellplätze am Rathaus ist abgeschlossen. Durch den Abriss der defekten Fertiggarage und das Versetzen das Fahrradunterstands und einer Straßenlaterne konnte der Parkplatz entzerrt und damit auch ein weiterer Stellplatz gewonnen werden. Zudem wurden zwei Stellplätze mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge ausgestattet. Derzeit können dort die Dienstfahrzeuge geladen werden. Durch ein noch zu installierendes Abrechnungsmodul sollen die Säulen demnächst aber auch für die Öffentlichkeit nutzbar sein.

Im Zuge dieser Maßnahme wurden außerdem mehrere Reparaturen von Schlaglöchern und Wurzelschäden rund um das Rathaus durchgeführt.

Beseitigung von Unfall- und Gefahrenstellen auf Feldwegen

Bürgermeister Jochen Engel berichtet, dass auf dem Wirtschaftsweg von der Metzgerei Hedderich, entlang des Pumpwerks Rabenspitze bis zum Brückenweg Astheim mehrere Unfall- und Gefahrenstellen beseitigt wurden. Da unter den Betonplatten des bestehenden Wirtschaftsweges keinerlei Unterbau vorhanden ist, musste der Weg an allen Schadstellen vollständig entfernt und vom Unterbau bis zur Asphaltschicht grundhaft neu aufgebaut werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 47.000 EUR.

Umbau Groß-Gerauer Weg

Am Groß-Gerauer Weg, der erst vor wenigen Jahren durch den Kreis Groß-Gerau saniert wurde, kam es bei stärkeren Niederschlägen etwa auf der Länge eines Ackers zu größeren Pfützen, die die Nutzbarkeit des Weges stark eingeschränkt haben. Da das Gefälle des Weges an dieser Stelle in Richtung des höhergelegenen Ackers gerichtet war, konnte das Wasser nicht ablaufen.

In Gesprächen mit dem Kreis Groß-Gerau sowie dem damals tätigen Planungsbüro wurde die Problematik thematisiert. Da das Planungsbüro eingeräumt hat, dass es sich um einen Planungsfehler

handelt, wurden ca. 50 Meter des Weges entfernt und mit einem Gefällewechsel neu eingebaut.

Weitere Alternativen, beispielsweise eine Drainage am Wegesrand wurden zuvor geprüft, aber wären nicht zielführend.

Die Kosten der Umbaumaßnahme wurden vollständig durch das Planungsbüro getragen. Für die Gemeinde Trebur und den Kreis Groß-Gerau sind keine Kosten entstanden.

Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für den Technischen Betriebshof

Der Gemeindevorstand hat den Kauf von zwei KFZ Nissan Interstar mit Pritsche für den Technischen Betriebshofs zum Preis von insgesamt 86.980 EUR beschlossen. Die Auslieferung ist für Oktober 2023 vorgesehen.

Die Fahrzeuge ersetzen den Peugeot Pritschen LKW (Bj. 2007) sowie den Mitsubishi L300 (Bj. 1999).

Der Ersatzbeschaffung war dringend erforderlich, da der Mitsubishi bereits außer Betrieb genommen werden musste und der Peugeot ebenfalls vor dem Ausfall steht.

Weiterhin wurde der Kauf eines John Deere Schmalspurtraktors zum Preis von 65.500 EUR bestellt.

Es handelt sich um ein Vorführfahrzeug mit 4 Betriebsstunden, wofür ein Preisnachlass von 5.000 EUR gegenüber dem Neupreis gewährt wurde.

Sozialbetreuung von Geflüchteten

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, das Diakonische Werk Groß-Gerau weiterhin mit der Sozialbetreuung von Geflüchteten in der Gemeinde Trebur zu beauftragen und den zum 31.03.2023 auslaufenden Kooperationsvertrag um zwei Jahre (zzgl. zwei Jahre Verlängerungsoption) zu verlängern.

Vorausgegangen war eine bundesweite Ausschreibung der Dienstleistung.

Im Leistungszeitrum von zwei Jahren entstehen der Gemeinde Trebur Kosten in Höhe von jährlich 155.030 EUR, die vollständig durch die Zuwendung des Kreises Groß-Gerau zur nachhaltigen Sicherung der kommunalen Sozialarbeit gedeckt werden.

Anschaffung von E-Bikes und Bibliobike

Der Gemeindevorstand hat die Lieferung von vier E-Bikes sowie eines Anhängers für alle Hausmeister der Gemeinde Trebur zum Preis von 20.080 EUR bei einem örtlichen Fahrradhändler beauftragt.

Die Fahrräder werden in voller Höhe aus dem Hessischen Förderprogramm für Klimakommunen finanziert.

Weiterhin wurde ein Bibliobike (also ein Lastenrad mit Aufbau zur Bücherausstellung) für 9.300 EUR beschafft. Hier wurde das Fahrrad ebenfalls aus der Klimakommunen-Richtlinie (4.500 EUR) sowie

der Aufbau von der Hessischen Fachstelle für öffentliche Bibliotheken (4.250 EUR) gefördert. Das Bibliobike wird derzeit fertig ausgestattet und soll noch in diesem Sommer zum Einsatz kommen.

Vereinsförderung 2023

Der Gemeindevorstand hat über die Vereinsförderung 2023 beschlossen. Insgesamt werden vier Jubiläen sowie 12 Projekte von 14 Vereinen gefördert.

Für die Projektförderung hat der Gemeindevorstand folgende Grundsätze festgelegt:

1.

Pro Verein ist jeweils nur ein Antrag förderfähig. Bei mehreren Anträgen eines Vereins wird derjenige mit dem höheren förderfähigen Betrag berücksichtigt. Förderungen aus Anlass von Vereinsjubiläen bleiben hiervon unberührt.

2.

Die Förderung beträgt 28 % der förderfähigen Kosten.

3.

Der Höchstbetrag der Förderung wird auf 2.000 EUR pro Verein festgesetzt.

4.

Der Förderbetrag wird auf volle 50 EUR gerundet.

Bei zwei Vereinen betraf die beantragte Maßnahme teilweise nicht nur den Vereinsbetrieb, sondern auch den (nicht förderfähigen) Wirtschaftsbetrieb, daher wurden in diesen Fällen nur 75 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt.

Die einzelnen Fördermaßnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Auszahlung der Vereinsförderung kann nun nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 erfolgen.

Förderung von DRK und DLRG

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, dass der Einsatzbetrieb von Rettungsorganisationen nicht dem eigentlichen Gedanken einer Vereinsförderung entsprechen, da diese grundsätzlich der Förderung des Vereinslebens und nicht dem Katastrophenschutz dienen sollte.

Daher sollen Förderanträge, die den Einsatzbetrieb von Rettungsorganisationen (Anschaffung von Schutzausrüstung etc.) betreffen, zukünftig nicht mehr bei der Vereinsförderung berücksichtigt werden. Stattdessen soll zur Förderung des DRK Ortvereinigung Trebur und der DLRG Ortsgruppe Nauheim/Trebur ab dem Haushaltsentwurf 2024 ein eigener Haushaltsansatz in Höhe von jeweils 750 EUR veranschlagt werden, mit dem diese Organisationen unterstützt werden.

Haus- und Badeordnung des Fritz-Becker-Bads

Auf Anregung der Integrationskommission hat der Gemeindevorstand Änderungen an der Haus- und Badeordnung des Fritz-Becker-Bads vorgenommen.

Bislang galt, dass Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB XII („Sozialhilfe“) eine ermäßigte Saisonkarte und Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ermäßigte Einzelkarten kaufen konnten. Nach der Änderung erhalten nunmehr beide Personenkreise ermäßigten Eintritt auf beide Formen der Eintrittskarte (Saisonkarte und Einzeleintritt).

Die Änderung der Haus- und Badeordnung ist zum Saisonbeginn in Kraft getreten.

Postfiliale in Astheim

Zur Schließung der Postfiliale in Astheim liegen dem Gemeindevorstand noch keine offiziellen Informationen vor. In der Vergangenheit hat die Post solche Veränderungen in der Regel im Voraus mitgeteilt und die weitere Vorgehensweise erklärt.

Der bisher zuständige Ansprechpartner für kommunale Angelegenheiten hat das Unternehmen verlassen, was die Kommunikation erschwert. Auf Nachfrage wurde dem Gemeindevorstand ein neuer Kontakt mitgeteilt. Allerdings steht die Antwort auf eine Gesprächsanfrage bis dato noch aus.

Es ist davon auszugehen, dass die Post sich zeitnah um eine neue Partnerfiliale in Astheim bemüht oder andernfalls übergangsweise selbst eine Filiale betreibt. Sobald Gespräche stattgefunden haben oder eine Antwort seitens der Post vorliegt, wird erneut berichtet.

Mietvertrag Café Wunderbar

Der Gemeindevorstand hat den Mietvertrag für die Räumlichkeiten des Café Wunderbar um weitere fünf Jahre, bis zum 31.05.2028, verlängert. Der Mietzins wird, entsprechend er aktuellen Preisentwicklung, moderat angehoben.

Der Vermieter stellt weiterhin kostenfrei einen Kellerraum zur Verfügung, den die Gemeinde, nach dem Wegfall der früher angemieteten Garagen, als Lagerraum für Putzmittel, Material etc. nutzt.

Vereinsauflösung Obst- und Gartenbauverein Astheim

Der Obst- und Gartenbauverein Astheim hat sich aufgelöst. Laut Vereinssatzung fällt das verbliebene Vereinsvermögen der Gemeinde Trebur zu.

Der Kassenbestand von 5.674 EUR wurde zwischenzeitlich an die Gemeinde überwiesen. Mit einem Vertreter des Vereins wurde daraufhin vereinbart, dass die Summe zweckgebunden für die Umgestaltung der Fläche „Am langen Stein – neue Ortsmitte Astheim“ verwendet wird.

Neuvergabe der Pacht für die Kerweplätze

Der Gemeindevorstand hat die Generalpacht für den Betrieb der Kerweplätze in allen vier Ortsteilen neu ausgeschrieben.

Anschließend erfolgte die Vergabe aller Kerweplätze, für die Jahre 2023 und 2024, an den Schaustellerbetrieb Biebel aus Rüsselsheim. Die Verträge enthalten anschließend eine Option zur Verlängerung, sofern keine Kündigung erfolgt.

Die veranstaltenden Vereine und Kerwegruppierungen waren sowohl bei der Erstellung der Ausschreibung als auch bei der Entscheidung mit eingebunden.

3.3. aus Verbänden und Beteiligungen

Das Mitglied Harald Frick berichtet aus der Sitzung der Betriebskommission der Kreisvolkshochschule des Kreises Groß-Gerau.

Bürgermeister Jochen Engel berichtet aus der Sitzung des Verbandsvorstandes des Abfallwirtschaftsverband des Kreises Groß-Gerau.

Sollten noch Fragen aufkommen, können diese direkt an die Mitglieder gestellt werden.

4. Wahlen

4.1. Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Trebur

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig mit 20 Ja-Stimmen Erhard Krichbaum als stellvertretendes Mitglied in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Trebur:

Erhard Krichbaum hat im Vorfeld dem Vorsitzenden mitgeteilt, dass er im Falle einer Wahl das Amt annehmen wird.

Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.

Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindliche Gremien, Sachkonto 6780000, zur Verfügung.

4.2. Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Verbandsversammlung der Riedwerke Kreis Groß-Gerau

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig mit 20 Ja-Stimmen Erhard Krichbaum als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung der Riedwerke Kreis Groß-Gerau:

Erhard Krichbaum hat im Vorfeld dem Vorsitzenden mitgeteilt, dass er im Falle einer Wahl das Amt annehmen wird.

Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.

Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindliche Gremien, Sachkonto 6780000, zur Verfügung.

4.3. Beschluss über die Vorschlagsliste für die Wahl der (Erwachsenen-) Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 20 Ja-Stimmen die Vorschlagsliste zur Wahl der (Erwachsenen-) Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 208 für das Amtsgericht Groß-Gerau.

5. Prüfung des Jahresabschlusses 2021

1.

Die Gemeindevertretung nimmt den Jahresabschluss 2021 mit dem Prüfungsbericht des Fachbereiches Revision Kreis Groß-Gerau gem. § 113 HGO zur Kenntnis.

2.

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig den Jahresabschluss 2021 gem. § 113 HGO.

3.

Die Gemeindevertretung erteilt dem Gemeindevorstand gem. § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung.

4.

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass gem. Beschluss des Gemeindevorstandes vom 03.08.2022, der Gesamtüberschuss in Höhe von 555.523,66 Euro aus dem Jahresabschluss 2021 wie folgt gebucht worden ist:

- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 45.962,20 Euro beim Produkt 55-5550-02 – Pflege und Bewirtschaftung Gemeindewald – wird durch Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage „Waldwirtschaft“ und Umbuchung ins ordentliche Ergebnis ausgeglichen.

- Der Jahresüberschuss in Höhe von 503.972,67 Euro beim ordentlichen Ergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

- Der Jahresüberschuss in Höhe von 97.513,19 Euro beim außerordentlichen Ergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

6. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Trebur

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Trebur mit den Ergänzungen aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung.

7. Grundstücksverkauf

Gemarkung Astheim, Mainzer Straße 21 A, Flur 1, Fl.-St. 266/4

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt verlässt Jürgen Möbus aufgrund Widerstreites der Interessen den Sitzungssaal.

1. Die Grundstücksbewerbung von Herrn Dennis Möbus für den Kauf des Grundstücks Gemarkung Astheim, Mainzer Straße 21 A, Flur 1, Fl-St. 266/4 wird zur Kenntnis genommen.

Der Vorsitzende schlägt vor, die Abstimmung analog der Ausschusssitzung, erst über Punkt 3 der Vorlage und im nächsten Schritt über Punkt 2 durchzuführen.

3. Alternativ zum Beschlussvorschlag aus Ziffer 2:

Die Gemeindevertretung lehnt einstimmig mit 16 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen ab, das Grundstück öffentlich zum Verkauf auszuschreiben.

2. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, dass wie im vorliegendem Plan dargestellte Grundstück (Gemarkung Astheim, Mainzer Straße 21 A, Flur 1,

Fl.-St. 266/4) mit einer Gesamtgröße von 515 qm, zum Preis von 460 EUR/qm an Herrn Dennis Möbus zu verkaufen. Der Verkaufserlös beläuft sich auf insgesamt 236.900 EUR.

Dieser wird wie folgt im Produkt 11-1110-05 „Gebäude- und Immobilienmanagement“ verbucht:

Einzahlungen in Höhe 86.520 EUR (Buchwert) unter der Investitionsnummer I-08-0003, Sachkonto 0501020 „Abgänge unbebaute Grundstücke“ sowie außerordentliche Erträge in

Höhe von 150.380 EUR (Verkaufserlöse über dem Buchwert) unter Sachkonto 5910000 „Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen“.

Jürgen Möbus nimmt wieder an der Sitzung teil.

8. Bebauungsplan Trebur - 1. Änderung des Bebauungsplans "Astheimer Straße"

1. Beschluss über die Prüfung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans eingegangenen Stellungnahmen

2. Beschluss über den 2. Entwurf der Bebauungsplanänderung mit geändertem Geltungsbereich

3. Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB

4. Finanzierung

1.

Beschluss über die Prüfung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans eingegangenen Stellungnahmen

Die vorliegende Beschlussvorlage über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB eingegangenen

Stellungnahmen zum Entwurf wird einstimmig bei 20 Ja-Stimmen beschlossen.

2.

Beschluss über den 2. Entwurf der Bebauungsplanänderung

Der vorliegende 2. Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Stand von April 2023 wird einstimmig bei 20 Ja-Stimmen beschlossen.

Der Geltungsbereich wird um einen Teil der Astheimer Straße bzw. der L 3040 (Gemarkung Trebur, Flur 3, Flurstück 33/1 tlw.) erweitert, um mögliche Änderungen am Straßenkörper durch die Errichtung von Zufahrten auf die Gemeinbedarfsfläche innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes darzustellen.

3.

Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB

Es wird einstimmig bei 20 Ja-Stimmen beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB durchzuführen.

4.

Finanzierung

Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diesen Beschluss der Gemeinde keine Kosten entstehen.

9. 1. Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2019 bis 2025 der Gemeindeverwaltung Trebur nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) vom 01.01.2016

Die Gemeindevertretung nimmt den 1. Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Gemeindeverwaltung Trebur für den Zeitraum von 2019 bis 2025 gem. § 7, Abs. 3 HGlG zur Kenntnis.

Die vorliegenden Maßnahmen werden weiterhin zielführend begleitet. Eine Fortschreibung ist nicht erforderlich.

10. Änderung der Satzung der Musikschule Trebur und der Gebührensatzung der Musikschule Trebur

Der Vorsitzende lässt getrennt über die Satzungen abstimmen.

1.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig bei 20 Ja-Stimmen die Änderung der Satzung für die Musikschule Trebur und im Anschluss

2.

ebenfalls einstimmig ohne Enthaltung über die Gebührensatzung zur Satzung der Musikschule Trebur

wie vorgelegt.

Die Gebühren werden im Produkt 26-2630-01 (Musikschulen) bei Sachkonto 51100000 (öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren) erhoben.

11. Prüfantrag der FWT-Fraktion vom 31.03.2023., lfd. Nr. 1704 LNVG, On-Demand-Shuttle, Rufbus

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 20 Ja-Stimmen mit Ergänzung aus der Ausschusssitzung, den Gemeindevorstand zu beauftragen:

1. einen Referenten der LNVG in den Ausschuss einzuladen, um beispielsweise über das SIGGI-Pilotprojekt in der Stadt Kelsterbach zu berichten.

2. Ferner folgende Prüfungen durchzuführen:

a) mit der lokalen Nahverkehrsgesellschaft LNVG gemeinsam zu prüfen, wie insbesondere für die älteren Bürgerinnen und Bürger der Großgemeinde Trebur niederschwellig die Teilhabe und Nutzung

des OPNV verbessert werden kann.

b. mit der lokalen Nahverkehrsgesellschaft gemeinsam zu prüfen, ob neben sogenannten On-Demand-Shuttles auch Rufbusse in der Großgemeinde Trebur angeboten bzw. etabliert werden können.

c. zu prüfen, ob Informationen rund um den ÖPNV für die Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben, sich die Informationen über einen digitalen Weg zu beschaffen, über die "Treburer Nachrichten" und/oder über die Auslagen im Treburer Rathaus versorgt werden können.

Die Ergebnisse der Prüfung sollen, sofern dieses beschlossen wird, in das zu erstellende Verkehrskonzept einfließen und im HFA (ggf. mit externen Referenten*innen) vorgestellt werden.

12. Grundstücksankauf Gemarkung Trebur Baumhostert

Es wird einstimmig mit 20 Ja-Stimmen beschlossen, nachstehende Wald- und Laubholzflächen in der Gemarkung Trebur „Baumhostert“ im Hinblick auf eine ökologische Aufwertung und der Generierung von Ökopunkten zu erwerben:

Flur 20 Flurstück 109/1 mit 766 m², Eigentümerin Gertrud Kolb, Odenwaldstraße 15, 64569 Nauheim, zu einem Preis von 0,85 EUR/m².

Flur 20 Flurstück 108/1 mit 2.834 m², Eigentümer Wolfgang Adler, Dammstraße 9, 65468 Trebur, zu einem Preis von 2,50 EUR/m²,

Flur 20, Flurstück 111/1 mit 1.336 m², Eigentümer Bruno Jordan, Nauheimer Straße 1, 65468 Trebur, zu einem Preis von 2,50 EUR/m²,

Den Grundstückseigentümern kann bereits heute der Ankauf durch die Gemeinde Trebur verbindlich zugesagt werden. Die Kaufverträge werden nach Genehmigung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 vollzogen.

Die finanziellen Mittel in Höhe von rd. 13.500 EUR (Kaufpreis und Nebenkosten wie Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung) werden über das Sachkonto 0501010 „Zugänge unbebaute Grundstücke“, Produkt 51-5110-01, INV I-08-0046 „Räumliche Planung und Entwicklungsmaßnahmen“ verbucht.

13. Prüfantrag der FWT-Fraktion vom 31.03.2023, lfd. Nr. 1705, Verkehrsspiegel

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 20 Ja-Stimmen den Gemeindevorstand wie folgt zu beauftragen:

1. zu prüfen, ob es grundsätzlich möglich ist, an der Kreuzung Hauptstraße / Taunusstraße einen Verkehrsspiegel zu installieren.

2. zu prüfen, ob der in die Fahrbahn hineinragende schmale Grünstreifen / Pflasterfläche reduziert werden kann.

14. Antrag der FWT-Fraktion vom 26.04.2023, lfd. Nr. 1709, Abschaffung der Straßenbeiträge in der Gemeinde Trebur

Jan Stich berichtet, dass die GLT-Fraktion für die Abschaffung der Straßenbeiträge ist. Die bisherige Regelung sei nicht mehr zeitgemäß. Allerdings wird es künftig eine Herausforderung bei der Finanzierung darstellen.

Rüdiger Lukas, FWT-Fraktion, informiert, dass die Straßenbeiträge für die betroffenen Anwohner eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können. Nur noch fünf (darunter Trebur) von 14 Kommunen des Kreis Groß-Gerau erheben noch Straßenbeiträge.

Die Fraktion habe bewusst vorab keinen Finanzierungsvorschlag gemacht, wie zukünftig die Summe der Straßenbeiträge bezahlt werden können. Er verweist jedoch auf die im Haushalt unter Position 32 der 1. Fortschreibung aufgeführten 150.000 Euro, die die Gemeinde über die Neuveranlagung eines Grundstücks zusätzlich einnimmt.

Der Vorsitzende lässt über die Punkte getrennt voneinander abstimmen.

1. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 19 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wie folgt: Die Straßenbeiträge in der Gemeinde Trebur werden abgeschafft. Hierzu wird die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung beschlossen.

2. Im Anschluss beschließt die Gemeindevertretung 19-Ja-Stimmen bei einer Enthaltung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt verbindlich zu prüfen, ob es sich bei den geplanten Straßenbaumaßnahmen „Bannzäune“ und „Feldstraße“ um Erschließungsmaßnahmen im Sinne des BauGB

handelt und ob diese nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2021 (1 BvL 1/19) noch abrechenbar sind. Ferner wir der Gemeindevorstand beauftragt darzustellen, welche Möglichkeiten die Gemeinde Trebur hat, um die betroffenen Anlieger im Falle eines Erschließungsbeitrages zu entlasten.

15. Anfragen

Der Vorsitzende informiert, dass die Beantwortung der Anfragen schriftlich an die Gremienmitglieder am Donnerstag, 01. Juni versendet wurden.

Die Gemeindevertretung verzichtet auf eine mündliche Beantwortung durch den Bürgermeister in der Sitzung.

15.1. Anfrage der FWT-Fraktion vom 31.03.2023, lfd. Nr. 1703, Mitfahrerbänke

Der Gemeindevorstand wird gebeten folgende Frage zu beantworten:

Wie ist der Sachstand bzgl. der Thematik "Mitfahrerbänke" in den einzelnen Ortsteilen? Die anfragende Fraktion bittet darum, die Anfrage schriftlich bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu beantworten.

Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt “Mitfahrbänke„ im Ortsteil Hessenaue zu testen, insbesondere weil in vielen Gemeinden bundeweit eingerichtete Mitfahrbänke selten oder gar nicht genutzt werden.

Zuletzt gab es bereits Treffen mit Bürger*innen aus dem Ortsteil um einen geeigneten Standort zu finden (Dorfgemeinschaftshaus Hessenaue). Seitens Hessenaue kam der Wunsch, vorwiegend eine Mitfahrgelegenheit Richtung Geinsheim/Edeka anzubieten. Derzeit laufen noch Gespräche mit LNVG wegen Aufstellung einer Mitfahrbank unmittelbar bei den Bushaltestellen sowie mit dem Angelverein,

der beabsichtigt im Bereich der Bushaltestelle das Außengelände neu anzulegen und das Wartehäuschen in Kooperation mit der Gemeinde zu sanieren.

Der Verein Dorfgemeinschaft Hessenaue e.V. hat signalisiert, sich an den Kosten einer Mitfahrbank und der dazugehörigen Beschilderung finanziell zu beteiligen. Die Anschaffung der benötigten Infrastruktur erfolgt nach Genehmigung des Haushalts.

Nach einem Jahr soll das Projekt evaluiert und geprüft werden, ob solch ein Angebot angenommen wird.

15.2. Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.04.2023, lfd. Nr. 1708, Nachverdichtung in der Großgemeinde Trebur

Ein neues, digitales Programm soll bei der Nachverdichtung von Wohnraum helfen. Um dem Wohnraumproblem entgegenzuwirken, wird das "Digitale Potenzialflächenkataster" vom Land Hessen den Städten und Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Hierzu ergeben sich

folgende Fragen, um deren Beantwortung wir den Gemeindevorstand bitten:

Potenzialflächenkataster

1. Wie wird diese Software konkret in der Treburer Verwaltung / Bauamt genutzt werden?

Die Software dient zunächst der Erfassung bestehender und im Raum direkt erkennbarerer Baulücken sowie der weitergehenden Ermittlung möglicher bebaubarer Flächen innerhalb der Siedlungsgebiete der Großgemeinde. Darüber hinaus können mögliche Außenpotentiale kartiert und im System hinterlegt werden, die für die Entwicklung von Baugebieten geeignet erscheinen.

Die meisten bestehenden Baulücken innerhalb der Ortsteile liegen in privatem Eigentum, so dass in einem nächsten Schritt eine Kontaktaufnahme der entsprechenden Eigentümer mittels Anschreiben vorgesehen ist, um Informationen über eine mögliche Bebauung oder Verkauf (Mobilisierung von Bauland) zu erhalten. Auch diese werden anschließend grundstücksbezogen im System hinterlegt. Sollte weder ein Verkauf noch eine Bebauung durch die Eigentümer angestrebt werden, werden auch diese Informationen inklusive der Hintergründe in das System aufgenommen.

Diese Informationen werden als Grundlage für die Entwicklung neuer Baugebiete in den Außenbereich benötigt, um eine fundierte Grundalge zur Begründung einer entsprechenden Entwicklung und Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen nachweisen zu können. Denn gemäß § 1 (5) Satz 3 BauGB eine Baulandentwicklung zunächst im Innenentwicklung zu forcieren, bevor eine Entwicklung in den Außenbereich hinein und eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen sowie Waldflächen angestrebt wird. Mit Begründung, dass im

Innenbereich entweder keine Baulücken vorliegen oder eine Bebauung dieser durch die Eigentümer verhindert wird, besteht eine entsprechende Grundlage zur Erschließung eines neuen Baugebietes im Außenbereich. Diese Begründung wird gemäß § 1a (2) Satz 4 BauGB gefordert.

2. Welche Maßnahmen werden hierzu mit welchen Zielterminen ergriffen?

Die nächsten Schritte sind nun die Erfassung der einzelnen Baulücken innerhalb der Ortsteile, die Erfassung weiterer möglicher Bauplätze sowie die Kontaktaufnahme mit den Eigentümern, mit dem Ziel Informationen über eine mögliche Bebauung der Fläche oder einen Verkauf zu erhalten.

Soll beides nicht vorgesehen werden, werden die entsprechend Gründe erfragt und im System erfasst, so dass zu jedem Grundstück die Mobilisierungsbestrebungen der Gemeinde hinterlegt werden sowie die Nutzungswünsche der Eigentümer (z. B. Bebauung ja/nein, Vorhalten für Folgegenerationen, Verkauf ja/nein etc.).

Konkrete Zieltermine bestehen derzeit nicht, jedoch soll zeitnah mit der Erfassung der Flächen und der Kontaktaufnahme mit den Eigentümern begonnen werden.

3. Wie kann diese Software und deren Zielsetzung helfen, die Verdichtung im Astheimer gärtnereiweg voranzutreiben?

Für die Verdichtung des Gärtnereiweges ist die Software weniger relevant, da Sie der Erfassung und Mobilisierung einzelner Baulücken innerhalb der Ortslagen dient. Im Bereich des Gärtnereiweges ist das Ziel der Gemeinde zur Entwicklung der Fläche bereits bekannt, ebenso

die Eigentümer der Flächen. Ferner bestehen Gründe, weshalb eine Gebietsentwicklung zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit Nachdruck vorangetrieben wird. Grund hier ist eine derzeit fehlende Verkaufsbereitschaft eines Eigentümers, welcher die größte Fläche innerhalb des Gebietes hält.

4. Wie wahrt der Gemeindevorstand dabei den Datenschutz der Eigentümer?

5. Wer wird Zugriff auf die Daten haben und für was alles werden sie verwendet?

Bei der Software handelt sich um eine rein durch die Gemeindeverwaltung nutzbare Software und ist lediglich durch einzelne Mitarbeiter der Verwaltung zugänglich. Darüber hinaus wird mit dem Anbieter der Software in Bezug auf den Datenschutz eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben.

Die innerhalb dieser Software vorliegenden Daten finden sich ebenfalls in dem in der Gemeindeverwaltung genutzten Geoinformationssystems. Auch dieses ist lediglich durch einzelne Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zugänglich und enthält ebenfalls diese

personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer.

Da bei beiden Programmen keine Schnittstelle nach “außen„ vorliegt und lediglich eine Nutzung durch die Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt, ist nicht mit einem Problem in Bezug auf die Datensicherheit zu erwarten.

Nachverdichtung Geinsheim – Bereich Friedhof

6. Was ist bisher passiert?

Im vergangenen Jahr wurde zur Entwicklung der Fläche ein Bebauungsplanverfahren angestoßen und bereits die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt.

7. Warum gibt es noch keine sichtbaren Ergebnisse?

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine kritische Stellungnahme zum Planverfahren ein. Wie mit der Stellungnahme und den entsprechend vorgetragenen Anregungen umgegangen werden kann/soll, wird derzeit geprüft. Sobald ein Ergebnis über einen sinnvollen und rechtssicheren Umgang im Rahmen der Abwägung erarbeitet ist, wird das Planverfahren weiter vorangebracht.

8. Was sind die nächsten Schritte und mit welchen Terminen? Wann ist der Baubeginn zu erwarten?

Die weiteren Schritte stellen die Fertigstellung der Abwägungs- sowie die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen dar. Mit einem Satzungsbeschluss ist im frühestens im Jahr 2024 zu rechnen.

Der Beginn der Bauarbeiten kann entsprechend zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht genau terminiert werden, da zunächst Planungsrecht zur grundsätzlichen Bebauung der Fläche geschaffen werden muss.

Nachverdichtung Geinsheim – Wallerstädterstraße – Alte Feuerwehr siehe folgende Ziffer.

9. Was ist hier bisher passiert?

In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Landwirtschaft, Umwelt und Energie wurde am 16.09.2020 wurde die Thematik des sozialen Wohnungsbaus und eine entsprechende Bewertung und Einschätzung einzelner Grundstücke vorgestellt. Die gezeigte Präsentation der Ausschusssitzung vom wird diesem Dokument als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der damals angesetzten Entwicklungskosten sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese aufgrund der drastischen

Preissteigerungen der letzten Jahre nicht mehr haltbar sind.

Auszug aus der Niederschrift:

“Frau Adams erläutert anhand einer Präsentation die Ergebnisse der bauplanungsrechtlichen Prüfung der insgesamt 5 gemeindeeigenen Flächen, welche in die Betrachtung einbezogen werden. Insgesamt ergeben sich für alle Flächen Vor- und Nachteile in Hinblick auf eine

wohnbauliche Nutzung, die im Rahmen der Präsentation gegenübergestellt werden. Hier wird auf begrenzende Faktoren hingewiesen, wie beispielsweise bestehende oder zu ändernde

Bebauungspläne oder auch die Erforderlichkeit der Herstellung notwendigen Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung (Platzbedarf). Im Weiteren führt Frau Adams in Anlehnung an die Flächengröße

sowie die planungsrechtlichen gültigen Parameter aus, wie viel Bruttogrundfläche auf den Grundstücke realisierungsfähig wären und wie viele Wohneinheiten bei einer angenommenen durchschnittlichen Wohnungsgröße von 70 m² ungefähr hergestellt werden können.

Anschließend werden überschlägige Realisierungskosten (Schätzungen) dargestellt, welche bereits Kosten für Rohbau, Baunebenkosten sowie erforderliche Bebauungsplanänderungen etc.

enthalten. […]

Bürgermeister Jochen Engel erläutert einen möglichen Ausblick der weiteren Flächenentwicklung auf Basis der vorgestellten Flächenbewertung. Als Ausgangspunkt für die Prüfung der Flächen wird die Oppenheimer Straße genannt und im Anschluss ein potentielles, weiteres Vorgehen skizziert.„

An dieser Stelle sei auf Folie 14 der beigefügten Präsentation verwiesen, welche einmal die Vor- und Nacheile der Fläche in Hinblick auf eine Entwicklung gegenüberstellt.

Auf Grund der Priorisierung anderer Flächen hinsichtlich einer Entwicklung, bestehen für diese Fläche derzeit noch keine konkreten Planungen. Wie in der damaligen BLUE-Sitzung vorgetragen, ist stattdessen vorgesehen die genannten Flächen (Friedhof Geinsheim, Wallerstädter Straße etc.) nacheinander zu entwickeln, um die verwaltungsmäßige Umsetzung gewährleisten zu können.

10. Welche nächsten Schritte sind für wann geplant?

Siehe Ziffer 9.

15.3. Anfrage der GLT-Fraktion vom 09.04.2023, lfd. Nr. 1710, Förderung der Elektromobilität durch das Land

Am 5. April 2023 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) eine Förderrichtlinie (vgl. https://www.innovationsfoerderunghessen.de/elektromobilitaet)

veröffentlicht. Demnach sind bis zum 1. Juni 2023 Projektanträge einzureichen, mit denen eine Förderung der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben (Batterien und Brennstoffzellen) mit bis zu 50 % bezuschusst wird.

Wir fragen den Gemeindevorstand:

1. Plant der Gemeindevorstand, einen Antrag einzureichen oder hat er dies bereits getan?

Ein Antrag auf Förderung zur Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben wurde nicht gestellt und ist für die jetzige Projekteinreichung zeitlich auch nicht mehr realisierbar, da die Antragsfrist zum 01.06.2023 endet.

a. Falls ja, welches Projekt wird beantragt?

b. Falls nein, warum gibt es nach Meinung des Gemeindevorstandes in der Gemeinde Trebur kein entsprechendes Projekt?

Für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben müssen im Vorfeld entsprechende Untersuchungen vorgenommen werden, um einen sinnvollen Einsatz und eine ausreichende Leistungserbringung darzustellen. Dies wurde in den vergangenen Jahren jeweils im Vorfeld von Beschaffungen durchgeführt und daraus abgeleitet, welche Fahrzeuge als Verbrenner oder mit alternativer

Antriebstechnologie angeschafft werden. Für das Jahr 2023 war grundsätzlich keine Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb geplant.

2. Welche Maßnahmen hat der Gemeindevorstand unternommen, um den Fuhrpark der Verwaltung auf alternative Antriebe umzustellen?

Es fand in der Vergangenheit eine Prüfung statt, welche Fahrzeuge und Antriebssysteme für die Erneuerung des Fuhrparkes der Verwaltung (Allgemeine Verwaltung und Ordnungsamt) in Frage kommen.

a. Welche Neuanschaffungen elektrisch betriebener Fahrzeuge wurden durchgeführt?

Bereits im Jahr 2020 wurden für den Fuhrpark der Verwaltung zwei Fahrzeuge mit Elektroantrieb geleast, ein Fahrzeug für das Ordnungsamt und ein Fahrzeug für das Bauamt/Verwaltung. Auch die

Erneuerung der beiden Leasingfahrzeuge findet wieder durch Fahrzeuge mit Elektroantrieb statt (2024). Zudem wurde ein weiteres Verbrennerfahrzeug komplett abgestoßen und durch Elektro-Fahrräder ersetzt. Zudem wurden insgesamt 4 weitere E-Bikes angeschafft, um die PKW-Nutzung der Hausmeister deutlich zu reduzieren. Damit wurden in 2020 (als noch nicht alle Fahrräder verfügbar waren) bereits über 10.000 PKW-Kilometer gänzlich eingespart. Beim Bauhof wurde 2020 ebenfalls ein Elektrofahrzeug mit Pritsche (E-Scooter) beschafft. Zudem wurde auch hier ein Lastenrad beschafft, so dass jeweils ein Mitarbeiter im Grünbereich gänzlich ohne PKW unterwegs ist.

b. Welche Neuanschaffungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wurden durchgeführt?

Die Neuanschaffungen von Fahrzeugen für den Baubetriebshof sowie für die Feuerwehr sind – bis auf eine Ausnahme beim Baubetriebshof – mit Verbrennungsmotoren ausgestattet, um im Katastrophenfall die notwendige Einsatzfähigkeit zu gewährleisten:

2020

Feuerwehr: LF10 (Geinsheim) und KdOW (Trebur)

Baubetriebshof: LKW mit Pritsche

2021

Feuerwehr: LF10 (Astheim)

Baubetriebshof: Piaggio Pritsche und New Holland Schlepper

2022

Feuerwehr: GW-L1 (Astheim)

Baubetriebshof: Zwei Nissan 3,5 Tonnen Pritsche (Auslieferung 2023)

3. Bitte die geplanten Neuanschaffungen von Fahrzeugen gemäß Investitionskonzept bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode 2026 aufschlüsseln nach voraussichtlich mit Verbrennungsmotor und voraussichtlich mit alternativem Antrieb.

Geplante Neuanschaffungen (E=Elektroantrieb) (V=Verbrennungsmotor)

Verwaltung:

Opel Corsa (E) 2024 (Ordnungsamt)

Opel Corsa (E) 2024 (Allgemeine Verwaltung)

Baubetriebshof:

2 Pritschenbusse (V) (2023 – bereits bestellt)

Aufsitzschlepper klein (V) (2024)

Schmalspur-Traktor (V) (2025)

Radlader (V) (2025)

VW T5 (E) (2026)

VW Crafter (E möglich) (2026)

Feuerwehr:

3 Mannschaftstransportfahrzeuge (V oder E) (2023)

HLF10 (Trebur) (V) (2024)

Darüber hinaus droht sowohl beim Bauhof als auch im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung jeweils der Totalausfall eines Opel Combo. In beiden Fällen ist angedacht, dass Nachfolgefahrzeuge mit Elektromotor beschafft werden.

Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht getroffen. Eine komplette Umstellung auf E-Fahrzeuge im Baubetriebshof ist auf Grund der (noch) nicht ausreichenden Leistungsfähigkeit für diesen Einsatzbereich derzeit nicht möglich. So fehlt beispielsweise den E-Fahrzeugen mit Schnittwerk die Kraft für das Schneiden hohen Grases in einem Arbeitsgang. In den Bereichen, in denen ein

Wechsel auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb möglich ist, stellt die mangelnde Verfügbarkeit ein Problem dar (s. z. B. Fahrzeuge für das Ordnungsamt und Bauamt – hier musste der auslaufende Leasingvertrag um EIN Jahr verlängert werden, da die neuen Fahrzeuge vorher nicht zur Verfügung stehen).

Bei den Fahrzeugen der Feuerwehr erfüllen die Antriebe mit Verbrennungsmotor zu dem Vortrieb des Fahrzeuges auch noch die Versorgung der Zusatzaggregate (wie z. B. Pumpen). Hier würde die Versorgung durch Akkus derzeit einen kritischen Zeitfaktor darstellen bzw. einem längerfristigen Einsatz entgegenstehen. Lediglich bei den Mannschaftstransportfahrzeugen ist ein Elektroantrieb grundsätzlich vorstellbar. Allerdings ist hierbei zu prüfen, wie die Ausfallsicherheit im Katastrophenfall gewährleistet werden kann und ob ein Einsatz in unwegsamem Gelände sowie im Hochwasserfall möglich ist.

Trebur, 05.06.2023
Andreas Mars  —  Susanne Gutmann
Vorsitzender der  —  Schriftführerin
Gemeindevertretung

Die Anlagen zu den Tagesordnungspunkten 3.2, 6,10 und 14 können unter www.trebur.de oder im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 16 eingesehen werden.