Die Gemeinde möchte alle Hundehalterinnen und Hundehalter freundlich daran erinnern, ihrer Verantwortung im Umgang mit ihren Vierbeinern gerecht zu werden.
Zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger – sowie deren 4-beinigen Begleitern – gelten folgende Regelungen:
| * | Steuermarke mitführen: Bitte führen Sie beim Spaziergang stets die gültige Steuermarke Ihres Hundes mit. |
| * | Listenhunde: Für sogenannte Listenhunde ist zusätzlich der Sachkundenachweis sowie die Haltungserlaubnis mitzuführen – dies ist gesetzlich vorgeschrieben und auf Verlangen der Ordnungskräfte vorzuzeigen. |
| * | Sicheres Führen: Hunde sind so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren besteht. Ein unbeaufsichtigtes Freilaufenlassen ist zu vermeiden. |
| * | Hundekot entsorgen – der Umwelt zuliebe: Damit unsere Gehwege, Grünflächen und Spielplätze sauber bleiben, bitten wir Sie, Hinterlassenschaften Ihrer Hunde ordnungsgemäß zu entsorgen. Dafür stellt die Gemeinde neue Hundekotbeutel-Spender im Ortsgebiet bereit – wir bitten um Nutzung dieser praktischen und umweltfreundlichen Lösung. |
Ein respektvolles und verantwortungsvolles Miteinander macht unsere Gemeinde lebenswerter – für alle.
Der Außendienst ist angehalten diese Regelungen zu kontrollieren und Verstöße zu verwarnen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!