anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Auf der Homepage der Gemeinde Trebur (www.trebur.de) steht Ihnen dieser Online-Dienst ab Montag, den 13. Januar 2025 bis Dienstag, 18. Februar 2025 zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Mit dem Versand / der Ausgabe der Briefwahlunterlagen / Wahlunterlagen kann frühestens Anfang Februar begonnen Werden, da Aufgrund der Vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereit Stehen.
Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden.
Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein.
Darüber werden Sie bis spätestens 2. Februar 2025 durch Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten Sie auch zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus Trebur, Einwohnermeldeamt, Herrngasse 3, 65468 Trebur.
Legen Sie uns bitte Ihre Wahlbenachrichtigung vor und halten Ihren Ausweis bereit.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Trebur zur Verfügung.
Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
Fachdienst 3.1 Allgemeine Verwaltung
Herrngasse 3, 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-41 oder 208-30
Fax: 06147 3969
E-Mail: wahlamt@trebur.de