Gerade im Sommer wachsen Hecken, Sträucher und Bäume besonders kräftig. Die Gemeinde Trebur möchte daher alle Grundstückseigentümer daran erinnern, auf den Rückschnitt zu achten – zum Schutz und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
| • | Hecken und Sträucher entlang der Grundstücksgrenze sind regelmäßig zurückzuschneiden. |
| • | Über Gehwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern freigehalten werden. |
| • | Über Fahrbahnen ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern erforderlich. |
| • | An Fahrbahnen ohne Gehweg muss der gesamte Bereich bis zur Grundstücksgrenze freigehalten werden. |
| • | An Gehwegen darf ein Überhang von maximal 20 cm bestehen, sofern die verbleibende Gehwegbreite mindestens 1,00 Meter beträgt. |
Mit Ihrem Rückschnitt tragen Sie wesentlich zu einem gepflegten Ortsbild und zur Sicherheit im öffentlichen Raum bei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!