am Freitag, 14.07.2023, von 20:00 bis 21:37 Uhr
Ort: Rathaus Trebur, Ratssaal
Gemeindevertretung
Mars, Andreas, Dr. Vorsitzender
Lukas, Rüdiger Stellvertreter
Mars, Sonja, Dr. Stellvertreterin
Dehler, Stephan Stellvertreter
Mussel, Constantin Stellvertreter
Fuchs, Barbara
Fückel, Reinhard
Horn, Christopher
Jahn, Ioannis
Kindinger, Martina
Kraft, Roland
Krichbaum, Erhard Philipp
Krumb, Uwe
Lapp, Markus
Leppla, Renate
Lindemann, Günther
Lukas, Ute
Möbus, Jürgen
Nordmann, Ralf
Poetsch, Günther
Rörig, Willi
Schad, Karlheinz
Schickling, Astrid
Stich, Jan
Tiefel, Pascal
Tiefel, Peter
Gemeindevorstand
Engel, Jochen
Bachmann, Jan
Egner, Heinrich
Exner, Reinhard
Frank, Harry
Frick, Harald
Protokollführer/in
Gutmann, Susanne
von der Verwaltung
Kasseckert, Stefan
Wambold, Bernhard
Wedemeyer, Ralph
Abwesend:
Gemeindevertretung
Rühl, Willi Stellvertreter
Bernt, Norman
Bunk, Lilly
Fückel, Luca Manuel
Vöglin, Jan
Gemeindevorstand
Buhrmester, Regina
Demel, Sabrina
Integrations-Kommission
Paukner, Yasemin Co-Vorsitzende
Tagesordnung
| 1 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2 | Beschluss über die Tagesordnung |
| 3 | Mitteilungen und Berichte |
| 3.1 | des Vorsitzenden |
| 3.2 | des Gemeindevorstandes |
| 3.3 | aus Verbänden und Beteiligungen |
| 3.3.1 | 5. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land |
| 4 | Gestaltungssatzung Ortskerne Trebur, Astheim und Geinsheim |
| 5 | Bauleitplanung - Bebauungsplan "Kita Kleine Welt" |
| 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan |
| 2. Beschlussfassung zur Durchführung als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB |
| 6 | Antrag der FWT-Fraktion vom 16.03.2023, lfd. Nr. 1706, Umsetzungen 1 aus dem Radverkehrskonzept von 2013 |
| 7 | Antrag der FWT-Fraktion vom 20.06.2023, lfd. Nr. 1713, Grundsteuerreform - Sicherstellung der Aufkommensneutralität in der Gemeinde Trebur |
| 8 | Antrag der GLT-Fraktion vom 18.06.2023, lfd. Nr. 1714, Teilnahme am Förderprogramm" klimaangepasstes Waldmanagement" |
| 9. | Antrag der GLT-Fraktion vom 27.06.2023, lfd. Nr. 1715, Kurzzeitparken |
| 10. | Prüfantrag der GLT-Fraktion vom 27.06.2023, lfd. Nr. 1716, Biogasanlage |
| 11 | I. Finanzbericht der Gemeinde Trebur zum 15.05.2023 |
| 12. | Antrag der FWT-Fraktion vom 04.07.2023, lfd. Nr. 1721, "Ernteaktion Gelbes Band" |
| 13 | Anfragen der Fraktionen |
| 13.1. | Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.05.2023, lfd. Nr. 1712, Post Astheim |
| 13.2. | Anfrage der GLT-Fraktion vom 27.06.2023, lfd. Nr. 1717, Trinkwasserbrunnen für Trebur |
| 13.3. | Anfrage der GLT-Fraktion vom 27.06.2023, lf. Nr. 1718, Breitbandversorgung im Außenbereich |
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder, die Zuhörer sowie die Presse.
Er stellt fest, dass die Einladung fristgerecht zugestellt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Vor Abstimmung über die Tagesordnung weist der Vorsitzende darauf hin, dass den Gremienmitgliedern ein Antrag der FWT-Fraktion, lfd. Nr. 1721, „Ernteaktion Gelbes Band“ vorliegt. Dieser benötigt die qualifizierte Mehrheit.
Der Antrag wird mit 25 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme auf die Tagesordnung als neuer Top 13 (Redezeit 5 Minuten) genommen.
Ralf Nordmann, CDU-Fraktion, beantragt den TOP 12 „Prüfantrag der GLT-Fraktion vom 28.06.2023, lfd. Nr. 1722, Verkehrskonzept“ von der Tagesordnung zu nehmen.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 12 Ja-, fünf Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen den TOP 12 von der Tagesordnung zu nehmen.
Die Nummerierung der Tagesordnung ändert sich dementsprechend.
Die Tagesordnung in geänderter Form wird mit 24 Ja-, zwei Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen.
3.1. des Vorsitzenden
Meldung von Mandaten bis zum 30.06.2023
Der Vorsitzende erinnert nochmals an die Abgabe der Mandate.
Stadtradeln
Das Klima-Bündnis und die Gemeinde Trebur verleihen Roland Kraft mit 833 km die Auszeichnung für die erfolgreichste Einzelleistung mit E-Antrieb und Jürgen Möbusfür die erfolgreichste Einzelleistung ohne Unterstützung mit 462,3 km unter den Parlamentariern im Rahmen des STADTRADELN 2023.
Anwesenheitspflicht
Der Ältestenrat hat sich in seiner letzten Sitzung über die schlechte Teilnehmerquote von Gemeindevertreter*innen ausgetauscht. Die Mitglieder werden das Thema nochmals in den Fraktionen ansprechen und für Anwesenheit werben.
Session➔more!rubin
Die Verwaltung hat Ende Juni das neue Programm more!rubin von der Firma more! software GmbH & Co. KG gekauft. Der Wechsel findet am 01. Januar 2024 statt.
3.2. des Gemeindevorstandes
Kontostand
Die Kontostände der Gemeinde Trebur belaufen sich aktuell auf insgesamt 8.302.686 EUR.
Gewerbesteuerveranlagung im Juni
Bei der Gewerbesteuerveranlagung im Juni wurden weitere Erträge in Höhe von 516.076 EUR veranlagt. Diese resultieren fast ausschließlich aus einer Abrechnung des Jahres 2021 eines Gewerbetreibenden.
Die Gewerbesteuererträge belaufen sich insgesamt auf 5.964.808 EUR und liegen damit 1.364.808 EUR über dem Haushaltsansatz.
Mobiliar für den Gesellschaftsraum des Astheimer Bürgerhauses
Das Mobiliar für den Gesellschaftsraum des Astheimer Bürgerhauses wurde bestellt. Die Tische und Stühle sind identisch mit dem Mobiliar der Gaststätte und kosten rund 25.000 EUR.
Befristete Beschäftigungen beim Bauhof
Das Arbeitsaufkommen zur Pflege der Grünflächen und Grünanlagen ist im Frühjahr und Sommer regelmäßig besonders hoch. Hinzu kommt in den letzten Sommern noch die extreme Trockenheit, wodurch stark bewässert werden muss. Das stellt den Bauhof mit der vorhandenen Personalstärke vor besondere Herausforderungen, vor allem, weil mehrere Kräfte aus dem Grünbereich langfristig ausfallen.
Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand als Krankheitsvertretung eine Saisonkraft in Vollzeit eingestellt, die den Bauhof in diesem Jahr unterstützt.
Da auch die Unterhaltung der gemeindlichen Liegenschaften immer umfangreicher wird und in den letzten Jahren etliche Maleraufträge (Fassaden, Fenster, Innenräume etc.) erteilt wurden, hat der Gemeindevorstand zudem einen Malermeister befristet eingestellt. Der neue Mitarbeiter des Bauhofs soll zu Stoßzeiten ebenfalls im Grünbereich unterstützen und kümmert sich ansonsten um die Malerarbeiten.
Aktuell ist er beispielsweise damit beschäftigt die Innen- und Außenwände des Jugendhauses Astheim neu anzulegen. Außerdem wird er die Umgestaltung der Räume in der Kirchgasse (Böden und Wände) übernehmen. Für beide Maßnahmen fallen dann lediglich Materialkosten an – die externen Arbeitskosten im fünfstelligen Bereich entfallen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich der Stellenanteil „Maler“ selbst amortisiert.
Verstärkung des Außendienstes im Ordnungsamt
Mit dem Stellenplan 2023 wurde eine zweite Stelle für den Außendienst des Ordnungsamtes geschaffen. Dies war einerseits erforderlich, weil es regelmäßig zu brenzligen Situationen kommt (zum Beispiel Kontrollen am Wochenende oder im Rheinvorland) bei denen eine gegenseitige Absicherung erforderlich ist.
Andererseits haben auch die Bürgerinnen und Bürger im Leitbild festgehalten, dass sie sich eine verstärkte Präsenz auf den Straßen wünschen, um Falschparker, überwachsende Hecken und Ähnliches stärker zu kontrollieren.
Der Gemeindevorstand hat nach der Haushaltsgenehmigung das Stellenbesetzungsverfahren in die Wege geleitet und eine neue Mitarbeiterin zum 01.09.2023 eingestellt. Nach entsprechender mehrmonatiger Ausbildung zur Hilfspolizeibeamtin, wird sie dann voraussichtlich zum Jahresanfang 2024 den Außendienst verstärken.
Energetische Sanierung im Quartier Trebur West
Der Gemeindevorstand hat die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes für den Bereich „Trebur West“, rund um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses erteilt.
Die Kosten belaufen sich auf 89.683 EUR und werden durch Bundes- und Landesfördermittel der KfW sowie der WI-Bank gedeckt.
Baugenehmigung Eigenheim Trebur
Die Baugenehmigung zur Sanierung des Eigenheims ist eingegangen. Die Genehmigungsgebühren der Bauaufsichtsbehörde werden im Verhältnis zu den geplanten Baukosten erhoben und belaufen sich daher auf 36.250 EUR.
Jugendhütte am Stadion Trebur
Die von Trebur jugendlichen angeregte Jugendhütte am Stadion wurde in den letzten Tagen aufgebaut und ist jetzt fertiggestellt. Sobald die Bauabnahme erfolgt ist, kann die Hütte genutzt werden.
Planungsleistungen Notstromanschlüsse Feuerwehren Geinsheim und Hessenaue Die Planungsleistungen für die Erweiterungen der Notstromanschlüsse an den Feuerwehrgerätehäusern in Geinsheim und auf der Hessenaue wurden vergeben. Die Planungen beinhalten auch die Stromverteilung in den Gebäuden sowie die Beschaffung eines stationären Stromerzeugers. Die Planungskosten belaufen sich auf 24.500 EUR.
Austausch Brandschutztüren im Bauhof und im Jugendhaus Geinsheim
Der Auftrag zum Austausch einer Brandschutztür im Bauhof sowie von zwei Brandschutztüren im Jugendhaus Geinsheim zum Preis von insgesamt 25.000 EUR wurde vergeben.
Weiterhin wurde der Austausch der defekten Fenster und Dachfenster im Jugendhaus Geinsheim zum Preis von 20.000 EUR beauftragt.
Umgestaltung der Fläche "Am langen Stein/Neue Ortsmitte Astheim"
Nach der Genehmigung des Haushaltsplanes wurden umgehend die Planungsleistungen zur Umgestaltung der Fläche „Am langen Stein/Neue Ortsmitte Astheim wurden beauftragt. Die Planungskosten belaufen sich auf 25.000 EUR.
Der beauftragte Planer steht in engem Austausch mit der Planungsabteilung der Firma Tegut, um eine einheitliche Planung für den anzusiedelnden Teo-Einkaufsmarkt zu erreichen. Zudem wurde bereits ein Vermessungsingenieur mit der Vermessung der Fläche beauftragt.
Vertiefung des Kiebertsees
In den letzten Jahren kam es zur Überbaggerung des Kiebertsees, das heißt, dass tiefer gebaggert wurde, als behördlich erlaubt. Die zuständige Bergbehörde hat diesen Verstoß festgestellt und steht seither sowohl mit der Firma Dyckerhoff als auch mit der Gemeinde Trebur im Austausch. Der Gemeindevorstand sieht sich durch die Überbaggerung und die damit einhergegangenen Auswirkungen (zum Beispiel Wegrutschen des Ufers) in seiner kritischen Haltung bestätigt und begleitet die gesamte Thematik dementsprechend mit besonderer Aufmerksamkeit.
Als Ergebnis der Überbaggerung kam neben einem Bußgeldverfahren auch ein ordentliches Genehmigungsverfahren in Frage. Dies ist einerseits für den Unternehmer deutlich teurer und aufwendiger und andererseits wird dadurch gewährleistet, dass die Auswirkungen der Vertiefung gutachterlich dargestellt und analysiert werden. Insofern hat sich die Bergbehörde für das nachträgliche Genehmigungsverfahren entschieden.
An diesem Verfahren haben sich neben der Gemeinde Trebur auch etliche andere Behörden sowie auch Privatpersonen und die Bürgerinitiative gegen Kiesabbau (BIK) mit Stellungnahmen und Einwänden beteiligt. Aus dem Erörterungstermin wurde bereits entsprechend berichtet.
Am 29.06.2023 ist der Planfeststellungsbeschluss der Bergbehörde zur Nachauskiesung des Kiebertsees im Rathaus eingegangen. Umgehend wurde Herr Rechtsanwalt Schmitz damit beauftragt, den Planfeststellungsbescheid hinsichtlich juristischer Unwägbarkeiten zu bewerten. Weiterhin sollte er prüfen, ob die von der Gemeinde im Rahmen des Anhörungsverfahren vorgetragenen Argumente entsprechend berücksichtigt wurden.
In seiner Stellungnahme kommt der Rechtsanwalt zur Auffassung, dass der Bescheid hinreichend rechtssicher ist und demnach auch keine Angriffspunkte für eine mögliche Klage bestehen. Zudem wurden die Forderungen der Gemeinde Trebur weitestgehend berücksichtigt und haben in Form teilweise strenger Festsetzungen Einzug in die Nebenbestimmungen gefunden. Darin ist beispielsweise eine Begrenzung der Verkehrsmenge vorgeschrieben und auch festgelegt, dass es keine gleichzeitige Kiesförderung im Kiebertsee sowie im beantragten Neuaufschluss geben darf. Auch ein monatliches Monitoring zur Überprüfung der Wasserqualität und des Salzgehaltes wurde vorgeschrieben. Dies entspricht auch den Forderungen aus der Bürgerbeteiligung zum Thema Kiesabbau.
Die Übernahme dieser Forderungen sind ein deutlicher Fingerzeig der Bergbehörde in Richtung der Firma Dyckerhoff und stärken die Verhandlungsposition der Gemeinde in Hinblick auf den beantragten Neuaufschluss.
Da die Belange der Gemeinde im Verfahren berücksichtigt wurden und eine Klage zudem wenig Aussicht auf Erfolg hätte, hat der Gemeindevorstand beschlossen keine Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen.
Der Kreis Groß-Gerau beabsichtigt in der Gemeinde Trebur eine Schule für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE-Schule) zu bauen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Helen-Keller-Schule in Königstädten bereits vollständig ausgelastet ist und dringend weitere Förderschulplätze im Kreis Groß-Gerau benötigt werden.
Zunächst war der Bau nördlich der Mittelpunktschule auf einer Teilfläche MPS-Parkplatzes vorgesehen. Dort wäre der Platz aber nicht ausreichend und zudem müsste die kleine Sporthalle ersatzlos entfallen. Daher wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen, eine Teilfläche des Stadions zu nutzen. Der Kreis Groß-Gerau benötigt eine Fläche von rund 12.500 qm, die verkauft oder durch ein Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden könnten.
Hierzu müsste der heutige Hartplatz entfallen und das Stadion insgesamt umgestaltet werden. Dazu wurde ein Prozess mit den betroffenen Vereinen (TV Trebur und TSV Trebur) begonnen. Gemeinsam mit einem Referenten des Landessportbundes Hessen wurden erste Ideen ausgearbeitet, wie eine Umgestaltung gelingen könnte, ohne, dass die angebotenen Sportarten beeinträchtigt werden. Hier stehen insbesondere die Umwandlung des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz sowie die damit einhergehende Verlegung der Speerwurf- und Diskuswurfanlage im Mittelpunkt.
Die Ideen sollen gemeinsam mit einem Büro für Sportanlagenplanung hinsichtlich der Machbarkeit untersucht werden. Außerdem soll eine erste Kostenschätzung erstellt werden, die die Grundlage für Grundstücksverhandlungen mit dem Kreis Groß-Gerau bildet. Ein Angebot eines Sportanlagenplaners liegt bereits vor, allerdings wäre der Ausführungszeitraum (ab November) im Hinblick auf die Dringlichkeit der Maßnahme nicht Zielführend. Daher werden derzeit weitere Büros angefragt.
Zudem wurde bereits ein Vermessungsingenieur beauftragt, um ein Höhenprofil des Stadions zu erstellen.
Im Vorgriff auf den geplanten Neubau wird der Kreis Groß-Gerau zudem eine entsprechende Interimsschule mittels Container auf dem MPS-Parkplatz errichten. Die Inbetriebnahme dieser Schule ist zum Schuljahr 2024/2025 vorgesehen. Die Containeranlage soll zudem für voraussichtlich vier Jahre erhalten bleiben, da anschließend Sanierungsarbeiten in der Helen-Keller-Schule anstehen.
Die im Haushaltsplan vorgesehene Umgestaltung des MPS-Parkplatzes (Markierungen, Hindernisse) wird daher vorerst nicht umgesetzt. Allerdings wird im Zuge der Interimsschule eine Verlegung der Bushaltestelle, und damit einhergehend auch entsprechende Markierungsarbeiten, auf dem MPS-Parkplatz erforderlich sein.
3.3. aus Verbänden und Beteiligungen
3.3.1. 5. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land
Das Mitglied Günther Poetsch berichtet aus der Sitzung der Verbandsversammlung. Sollten noch Fragen aufkommen, können diese direkt an ihn gestellt werden.
Die beigefügte Satzung der Gemeinde Trebur über die Gestaltung baulicher Anlagen in den Ortskernen von Trebur, Astheim und Geinsheim wird mit 25 Ja-Stimme und einer Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen.
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
2. Beschlussfassung zur Durchführung als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
Für den nachfolgend beschriebenen Geltungsbereich wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs.1 BauGB einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen. Der Bebauungsplan erhält
die Bezeichnung „Kita Kleine Welt“.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke:
Flur 1: Flurstücke 311, 466/16 und 535/3 teilweise.
Anlass und Ziel der Planung
Anlass der Planung ist die Schaffung eines neuen gemischtgenutzten Gebäudes mit Tiefgarage auf dem Flurstück 466/16. Die Planung sieht vor, die Kindertagesstätte „Kleine Welt“ im Erdgeschoss eines Neubaus unterzubringen und in den darüberliegenden Geschossen Wohnen zu ermöglichen. Im Zuge dessen soll das bestehende Kita-Gebäude abgerissen werden.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Nutzung als Kindertagesstätte zu erhalten und gleichzeitig neuen Wohnraum im Ortsteil Geinsheim zu schaffen. Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung soll die im Innenbereich liegende bestehende Kindertagesstätte durch Abriss und Neubau nachverdichtet werden.
2. Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB
Es wird einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kita Kleine Welt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
3. Finanzierung
Durch diesen Beschluss entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 14 Ja- und 12 Nein-Stimmen ohne Enthaltung, den Gemeindevorstand zu beauftragen,
1. zu prüfen, ob der Vorschlag im damaligen Verkehrskonzept von 2013 (Anlage 1 lfd. Nr. 17) Radfahrerführung Hauptstraße (L 3012) umsetzbar ist,
2. die Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung von der Groß-Gerauer Straße bis zur Rüsselsheimer Straße auf Tempo 30 km/h möglich ist.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 23 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme bei zwei Enthaltungen, den Gemeindevorstand zu beauftragen,
1.sobald alle neuberechneten Messbeträge für die Grundsteuer B vorliegen, die Höhe des daraus resultierenden Aufkommens zu berechnen und der Gemeindevertretung in schriftlicher Form mitzuteilen.
2. Den Entwurf einer Hebesatzsatzung vorzulegen, mit der - bezogen auf den Hebesatz und auf die Ergebnisse aus 1. - die Aufkommensneutralität gewährleistet wird.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 10 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme bei 16 Enthaltungen wie folgt:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Abstimmung mit der Fortbetriebsgemeinschaft FBG und der Forstservice Taunus GmbH einen Förderantrag beim Programm „klimaangepasstes Waldmanagement“ (siehe https://www.klimaanpassung-wald.de/) zu stellen.
Ergänzend hierzu wird der Gemeindevorstand beauftragt, ggf. die Förderfähigkeit sicherzustellen, sofern dies durch die bisherige Bewirtschaftung nicht ohnehin sichergestellt ist.
Der Bürgermeister als Verkehrsbehörde wird gebeten, vor der Astheimer Apotheke zwei Kurzzeitparkplätze einzurichten.
Weiterhin soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch vor der Geinsheimer Apotheke sinnvoll erscheinen und bei positivem Ausgang der Prüfung sollen nach Möglichkeit auch dort Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden.
Rüdiger Lukas, FWT-Fraktion beantragt, den GLT Antrag wie folgt zu ergänzen:
„Einen oder zwei Parkplätze in Alt-Astheim vor der ehemaligen SB-Filiale der KSK Groß-Gerau für die Einsatzkräfte Freiwilligen Feuerwehr in Astheim vorzusehen und entsprechend zu kennzeichnen.“
Die GLT-Fraktion übernimmt diese Ergänzung.
Im Anschluss beschließt die Gemeindevertretung mit 25 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme bei einer Enthaltung den ergänzten Antrag wie folgt:
Der Bürgermeister als Verkehrsbehörde wird gebeten, vor der Astheimer Apotheke zwei Kurzzeitparkplätze einzurichten sowie einen oder zwei Parkplätze in Alt-Astheim vor der ehemaligen SB-Filiale der KSK Groß-Gerau für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr in Astheim vorzusehen und entsprechend zu kennzeichnen.
Weiterhin soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch vor der Geinsheimer Apotheke sinnvoll erscheinen und bei positivem Ausgang der Prüfung sollen nach Möglichkeit auch dort Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden.
Nach kontrovers geführter Diskussion beantragt Rüdiger Lukas, FWT-Fraktion den Antrag in den Antrag in den Ausschuss Bau, Landwirtschaft, Umwelt und Energie zu verweisen.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 17 Ja-, 7 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung den nachstehenden Antrag in den Ausschuss Bau, Landwirtschaft, Umwelt und Energie zu verweisen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, wie wirtschaftlich eine Trockenbiogasanlage für insbesondere Pferdemist mit angeschlossenem BKHW zur Nahwärme- und Stromversorgung zu er-
richten und zu betreiben ist.
Dazu sollen zunächst im Vorfeld Gespräche bspw. mit Pferdehofbetreibern geführt werden, um deren Bereitschaft zur Kooperation und den jährlich anfallenden Mengen des Pferdemistes in Erfahrung zu bringen.
Weiterhin sind zu prüfen, welche(r) Standort(e) in Fragekommen, welche Anlagengröße angemessen ist, wie der Transport organisiert werden könnte und wie sich die mögliche Maßnahme in etwaige zu-
künftige Bestrebungen zur Einrichtung eines Nahwärmenetzes einbetten lässt.
Der Finanzbericht der Gemeinde Trebur (15.05.2023) wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.
Sofern es Fragen hierzu gibt, können diese bei der Verwaltung vorab schriftlich eingereicht werden. Der Bericht wird in der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach der Sommerpause behandelt.
Ralf Nordmann, CDU-Fraktion, beantragt den Antrag um den Satz, „Über den Verlauf und Ergebnis ist gegen Ende des Jahres in der Gemeindevertretung qualitativ zu berichten.“, zu ergänzen.
Des Weiteren ergänzt er, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nur mit der Ergänzung zu stimmen wird.
Nach regem Austausch beantragt Stephan Dehler, FDP, den Antrag um den Wortlaut „ausschließlich mittels Presse, Social Media und auf der Homepage...“ zu ergänzen.
Beide Ergänzungen werden von der FW-Fraktion übernommen.
Im Anschluss lässt der Vorsitzende über den ergänzten Antrag abstimmen. Die Gemeindevertretung beschließt mit 24 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung wie folgt:
Besitzerinnen und Besitzer von Streuobstwiesen und Obstbäumen in der Großgemeinde sind ausschließlich mittels Presse, Social Media und auf der Homepage über das Projekt „Gelbes Band“ zu
informieren und diese zu motivieren, sich an dieser Aktion zu beteiligen.
Über den Verlauf und Ergebnis ist gegen Ende des Jahres in der Gemeindevertretung qualitativ zu berichten.
13.1. Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.05.2023, lfd. Nr. 1712, Post Astheim
1. Wann erhielt der Gemeindevorstand Kenntnis vom Schließen der Post in Astheim?
Zum Zeitpunkt der Anfrage lag dem Gemeindevorstand noch keine offizielle Information über die Schließung der Postfiliale vor. Am 14.06.2023 erfolgte eine telefonische Mitteilung durch die regionale
Beauftragte der Post über die Schließung der Filiale in Astheim. Die schriftliche Benachrichtigung folgte wenige Tage später.
2. Wie gedenkt der Gemeindevorstand nun vorzugehen? Sind Gespräche geplant?
3. Wie wird der Gemeindevorstand die ernsthaften Bestrebungen der Post kontrollieren, die Verordnung, dass in allen Gemeinden mit über 2000 Einwohner eine Postfiliale zu führen ist, umzusetzen?
4. Hat der Gemeindevorstand eigene Ideen/Pläne/Konzepte, wo und wer eine Postfiliale in Astheim betreiben könnte? Wurden hierzu schon Gespräche geführt?
5. Wäre es denkbar, eine Postfiliale in das Seniorenwohnen an der ev. Kirche zu integrieren?
Am 26.06.2022 fand ein Gespräch mit der regionalen Beauftragten sowie dem für die örtlichen Filialen zuständigen Vertriebsmanager statt.
Seitens der Post ist – wie bei jeder Filialschließung – zunächst geplant eine alternative Partnerfiliale zu finden. Hier fanden durch die Post bereits zahlreiche Gespräche mit örtlichen Gewerbetreibenden
statt, wobei diese alle entweder zu wenig Platz oder kein Interesse hatten. Verwaltungsseitig wurden noch weitere Gewerbetreibende genannt, die als potenzielle Partner in Frage kämen. Diese wird die
Post zeitnah ansprechen.
Sollte keine Partnerfiliale gefunden werden, wird die Post eigene Räumlichkeiten anmieten und mit eigenem Personal eine Interimsfiliale betreiben. Hierzu wurden der Post von der Verwaltung bereits mehrere leerstehende Gewerbeobjekte sowie die Kontakte der Eigentümer mitgeteilt. Sollte eine Anmietung nicht möglich sein, wurde Alternativ festgehalten, dass vorübergehend eine Containerlösung im Bereich des Bürgerhauses umgesetzt wird und die Gemeinde eine entsprechende Fläche bereitstellt.
Die Öffnungszeiten einer Interimsfiliale beschränken sich voraussichtlich auf zwei Stunden pro Tag, wobei dies vergleichbar mit der derzeitigen Postfiliale in Astheim ist. Zudem wird bei einer Interimsfiliale in jedem Fall auch eine sogenannte “neue Poststation„ aufgestellt – hierbei handelt es sich um eine Automatenlösung, die optisch einer Packstation ähnelt. An dieser Station können die wichtigsten Post- und Paketservices (von der Briefmarke bis zur Paketabgabe) rund um die Uhr erledigt werden.
Bei Bedarf ist zudem per Knopfdruck die Zuschaltung eines Servicetelefons möglich, so dass bei der Bedienung des Terminals eine geführte Hilfestellung möglich ist. Diese Station soll ebenfalls im Bereich des Bürgerhauses aufgestellt werden.
Weitere Informationen, siehe: https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/pakete-abgeben/poststation.html
13.2. Anfrage der GLT-Fraktion vom 27.06.2023, lfd. Nr. 1717, Trinkwasserbrunnen für Trebur
1. Wie ist der Sachstand dieses Prüfauftrags?
Der Prüfauftrag ist inzwischen erledigt. Eine Vorstellung im Ausschuss kann nach der Sommerpause erfolgen.
2. Wie weit besteht die Möglichkeit für die Gemeinde Trebur mindestens einen Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum nach Maßgabe des geplanten Gesetzes im Sinne des angenommen Prüfantrags zu installieren?
Siehe Ergebnis des Prüfauftrags.
3. Wenn die Prüfung ergab, dass die Möglichkeit einer Installation besteht, mit welchen Fördermitteln für die Errichtung und den Betrieb durch den Bund und/oder das Land Hessen ist zu rechnen bzw. wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für Errichtung und Betrieb eines
Trinkwasserbrunnens?
Siehe Ergebnis des Prüfauftrags. Die Antwort der Förderstelle steht noch aus.
4. Welche(r) Standort(e) kommen nach einer Prüfung in Frage bzw. wie weit passen die im Antrag genannten Standorte das Gelände „Am Malzrain“ zwischen Turnhalle und Spielplatz oder die neu zu gestaltende Astheimer Ortsmitte?
Siehe Ergebnis des Prüfauftrags. Beide Standorte wären theoretisch realisierbar.
5. (Wann)ist mit einer Ausführung mit Unterstützung der Fördermittel zu rechnen?
Falls keine Fördermittel zur Verfügung stehen oder die Maßnahme in Trebur nicht förderfähig ist,
a. warum nicht?
Bisher liegt weder ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Umsetzung eines Trinkwasserbrunnens vor, noch stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Insofern wurde die Ausführung durch den Gemeindevorstand nicht beauftragt und auch noch kein Förderantrag gestellt.
Zuletzt hat beispielsweise die durchgeführte Prüfung zur Fahrradreparaturstation gezeigt, dass dem Prüfauftrag der Gemeindevertretung nicht automatisch auch ein Umsetzungsbeschluss folgt.
b. was bedeutet eine mögliche Errichtung eines Trinkwasserbrunnens für die Gemeinde Trebur insbesondere mit Blick auf Kosten, Umsetzungszeit?
Siehe Ergebnis des Prüfauftrags.
6. Warum wurde nach ca. neun Monaten kein Bericht der Gemeindevertretung zugeleitet und im Rahmen einer Sitzung des ASKS vorzustellt, wie es in dem angenommen Antrag angegeben
ist?
In den letzten Monaten wurde gerade für den Fachdienst Bau, Umwelt und Liegenschaften eine zahlreiche Prüfaufträge und Umsetzungsbeschlüsse erteilt. Sämtliche Großprojekte (Neubau Feuerwehr, Neubau Kita, Sanierung Riedweg, Sanierung Eigenheim und viele Weitere), aber auch das immer höhere Aufkommen bei der Unterhaltung der gemeindlichen Liegenschaften werden in diesem Fachdienst bearbeitet. Das Zeitkontingent für weitere Projekte und Prüfaufträge ist damit sehr begrenzt.
Die Erledigung von Prüfaufträgen und Anfragen klingt vermeintlich nach wenig Aufwand. In der Praxis stellt sich häufig heraus, dass für eine umfassende Prüfung regelmäßig einige Stunden anfallen. Dafür muss in der Regel ein laufendes Projekt zurückgestellt werden, was je nach Priorisierung des Projektes nicht immer möglich ist.
13.3. Anfrage der GLT-Fraktion vom 27.06.2023, lf. Nr. 1718, Breitbandversorgung im Außenbereich
1. Ist dieses Förderprogrammeinschlägig?
a. Falls nein, warum nicht?
Dieses Förderprogramm ist der Verwaltung bekannt. Durch Beschluss des Gemeindevorstandes vom 18.05.2022 ist die Gemeinde Trebur der Gigabitregion Frankfurt Rhein-Main beigetreten. Diese hat bereits alle Mitgliedskommunen über das Förderprogramm informiert.
2. Ist auch der Fa. Deutsche Glasfaser das Förderprogramm bekannt?
Davon ist auszugehen. Ein Ansprechpartner für den geförderten Ausbau wurde zwar angefragt, aber ist bislang noch nicht bekannt.
3. Hat der Gemeindevorstand sich positioniert, inwiefern er – mit oder ohne Zuhilfenahme des genannten Förderprogramms – alle Gebäude in der Gemarkung der Großgemeinde an das im Aufbau befindliche Glasfasernetz anbinden möchte?
Die Verwaltung steht mit der Gigabitregion Frankfurt Rhein-Main in Kontakt. Diese hat auch schon zugesagt die Gemeinde bei einem Förderantrag zu unterstützen. Auch mit Herrn Schmitt (Breitband-
koordinator des Kreises Groß-Gerau) besteht ein guter Kontakt. Der Breitbandkoordinator des Kreises hat bereits durch das Weiße- und Graue-Fleckenprogramm des Bundes entsprechende Anträge für
den Anschluss einiger Teilbereiche der Gemeinde Trebur gestellt. Die entsprechenden Bauarbeiten durch die Deutsche Telekom laufen bereits bzw. sind teilweise abgeschlossen.
Nach Abschluss dieser Arbeiten sowie des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der Deutschen Glasfaser kann gemeinsam mit der Gigabitregion und dem Breitbandkoordinator ermittelt werden, an welcher Liegenschaft welche Bandbreite vorliegt. Danach richtet sich die Förderfähigkeit für den weiteren Ausbau. Gemeinsam mit den genannten Stellen wird daher die weitere Vorgehensweise besprochen.
Welche Gebäude bzw. Flurstücke sollen nach aktuellem Planungsstand nicht angebunden werden?
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in den Außenbereichen nur die Oberach, der Kornsand und Adressen am Steindamm sowie In den Wiesen angeschlossen worden. Alle anderen Adressen im
Außenbereich müssten daher voraussichtlich in einem Förderantrag zusammengefasst werden.
4. Welche Absprachen mit der Fa. Deutsche Glasfaser gibt es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen? Wurden hierzu ggf. Vorbehalte formuliert?
Wie bei der damaligen Ausschusspräsentation der Deutschen Glasfaser dargestellt, führt diese lediglich einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durch – überall dort, wo die Maßnahme durch die abgeschlossenen Verträge vollumfänglich finanziert wird.
Dies trifft in der Regel nur für Flächen innerhalb der Ortslagen zu. Darüber hinaus wurde mit der Deutschen Glasfaser besprochen, dass an den Ortsrändern die Ausbau-Polygone geringfügig erweitert
werden können, wenn damit beispielsweise ein angrenzender Hof mit eingeschlossen werden kann.
Für die übrigen Grundstücke kommt nur ein geförderter Ausbau in Frage. Hier darf die Deutsche Glasfaser aber nicht „einfach so“ tätig werden, weil die geförderte Leistung in einem Vergabeverfahren
auszuschreiben ist. Daher wurden die bisher geförderten Anschlüsse im Außenbereich sowie im Bereich der Schulen im Gemeindegebiet durch die Deutsche Telekom (die den Zuschlag des Vergabe-
verfahren erhalten hat) ausgebaut.
Jan Stich, GLT-Fraktion, gibt am Ende der Sitzung eine persönliche Erklärung ab.
Die Anlage zum TOP 4 Gestaltungssatzung Ortskerne Trebur, Astheim und Geinsheim kann auf der Homepage der Gemeinde Trebur https://trebur.de/gemeinde-politik/satzungen.html oder im Rathaus
Trebur, 1. Stock, Zimmer 16, eingesehen werden.