1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 07.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -34.188.551 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 35.149.342 € | |
| mit einem Saldo von | 960.791 € | |
| im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -150.380 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von | -150.380 € | |
| mit einem Fehlbedarf von | 810.411 € | |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -209.599 € | |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.142.167 € | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -8.239.260 € | |
| mit einem Saldo von | -6.097.093 € | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.900.000 € | |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -599.690 € | |
| mit einem Saldo von | 5.300.310 € | |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf von | 1.006.382 € | |
| festgesetzt. | ||
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.900.000 Euro festgesetzt.
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand im Bedarfsfalle Verhandlungen und Abschlüsse von erforderlichen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltsansätze durchzuführen. Die Gemeindevertretung ist danach alsbald in Kenntnis zu setzen.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.140.000 Euro festgesetzt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Hebesätze werden durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 07.06.2024 festgelegt. Ihre Höhe wird in dieser Haushaltssatzung
nur nachrichtlich wiedergegeben.
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 600 % | |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 920 % | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 420 % |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 07.06.2024 beschlossene Stellenplan.
Die Umsetzung von Planstellen aufgrund organisatorischer Veränderungen ist in dem dafür erforderlichen Umfang zulässig. Die Umsetzungen sind in den Stellenplan der nächsten Haushaltssatzung aufzunehmen.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von mehr als 20.000 Euro gelten als erheblich im Sinne des § 100 HGO.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024 im Rathaus Trebur (Anschrift: Herrngasse 3, 65468 Trebur) an der Informationszentrale im Erdgeschoss, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag, Dienstag, Freitag von 8:00 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr