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Treburer Nachrichten
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Trebur für das Haushaltsjahr 2024

1. Haushaltssatzung

I. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 07.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-34.188.551 €

mit dem Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

35.149.342 €

mit einem Saldo von

960.791 €

im außerordentlichen Ergebnis mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-150.380 €

mit dem Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf mit einem Saldo von

-150.380 €

mit einem Fehlbedarf von

810.411 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen

und Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf

-209.599 €

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

2.142.167 €

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-8.239.260 €

mit einem Saldo von

-6.097.093 €

Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

5.900.000 €

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

-599.690 €

mit einem Saldo von

5.300.310 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von

1.006.382 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.900.000 Euro festgesetzt.

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand im Bedarfsfalle Verhandlungen und Abschlüsse von erforderlichen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltsansätze durchzuführen. Die Gemeindevertretung ist danach alsbald in Kenntnis zu setzen.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.140.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Hebesätze werden durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 07.06.2024 festgelegt. Ihre Höhe wird in dieser Haushaltssatzung

nur nachrichtlich wiedergegeben.

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

600 %

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

920 %

2.

Gewerbesteuer auf

420 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 07.06.2024 beschlossene Stellenplan.

Die Umsetzung von Planstellen aufgrund organisatorischer Veränderungen ist in dem dafür erforderlichen Umfang zulässig. Die Umsetzungen sind in den Stellenplan der nächsten Haushaltssatzung aufzunehmen.

§ 8

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von mehr als 20.000 Euro gelten als erheblich im Sinne des § 100 HGO.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Trebur, den 10.06.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
Jochen Engel, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

I. Genehmigung:

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO

  1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Trebur;
  2. den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Trebur für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.900.000,00 € (in Worten: „Fünf Millionen Neunhunderttausend Euro“) und
  3. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.140.000,00 € (in Worten: „Drei Millionen Einhundertvierzigtausend Euro“).
Groß-Gerau, den 5. August 2024
Adil Oyan
(erster Kreisbeigeordneter des Kreises Groß-Gerau in Vertretung für den Landrat)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024 im Rathaus Trebur (Anschrift: Herrngasse 3, 65468 Trebur) an der Informationszentrale im Erdgeschoss, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag, Freitag von 8:00 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Trebur, den 7. August 2024
Jochen Engel
Bürgermeister