VZ 325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches
VZ 325.2 Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und den örtlichen Gegebenheiten in der Herrngasse, der Kleinen Grabengasse, in Teilstücken der Astheimer Straße, des Burggrabens und des Wilhelm-Leuschner-Platzes, im Ortsteil Trebur, sind diese Bereiche vor kurzem in verkehrsberuhigte Bereiche umgewandelt worden.
Diese Bereiche sind mit diesen Verkehrszeichen kenntlich gemacht:
In verkehrsberuhigten Bereichen gelten folgende Regeln:
| • | Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. |
| • | Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. |
| • | Kinderspiele sind überall erlaubt. |
| • | Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; |
| wenn nötig müssen sie warten. | |
| • | Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. |
| • | Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. |
| • | Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt hier nicht. |
Wir bitten um Beachtung.
Fachdienst 2.1
Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice