Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 19.06.2026 die Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan „Förderschule Trebur“ und zur Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Bebauungsplan „Förderschule Trebur“) gefasst.
Diese Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 11.09.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Förderschule Trebur“ sowie den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Bebauungsplan „Förderschule Trebur“) beschlossen. Außerdem wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, den 21.09.2026 bis einschließlich Dienstag, den 20.10.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Trebur (www.trebur.de) sowie über das Zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Trebur, Bauamt, Zimmer 14 (im Erdgeschoss), Herrngasse 3, 65468 Trebur aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Zielen und Zwecken der Planung und zu den Vorentwürfen beim Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur schriftlich (auch per E-Mail: gemeinde@trebur.de) oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Trebur und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt.
Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Trebur und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Trebur und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 3 der Gemarkung Trebur, die Flurstücke 7/5 und 7/4 (tlw.).
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst in der Flur 3 der Gemarkung Trebur, das Flurstück 7/5