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Treburer Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Abgabe der Erklärung zur Grundsteuerreform - Erinnerung

Mit dem Einführen der neuen Grundsteuer sind die Finanzämter und Kommunen in Hessen auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung müssen eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

Wir möchten daran erinnern, dass die elektronische Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt bis spätestens 31. Oktober 2022 zu übermitteln ist.

Bei Fragen zur Grundsteuerreform steht Ihnen die hessenweit kostenlose Servicehotline unter 0800 522 533 5, Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform