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Treburer Nachrichten
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Öffentliche Abgaben-Mahnung

Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2024 die Steuern und Abgaben für das 4. Quartal 2024 fällig waren.

Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der fälligen Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 30. November 2024 durch Überweisung an die Gemeindekasse Trebur zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.

Nach dem 30. November 2024 werden die fällig gewesenen Steuern und Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangseingezogen und aufgrund des § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,-- € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Trebur, 15. November 2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
als Vollstreckungsbehörde
-Gemeindekasse-

Mindestmahngebühr 6,00 Euro

Die Gebührentabelle für die Mahngebühren wurde am 19. November 2008 durch den Hessischen Minister des Innern und für Sport im Benehmen mit dem Ministerium der Finanzen wie folgt geändert:

Mahngebühren für Mahnungen nach § 1 Abs. 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz:

Bis zu

250

Euro einschließlich

6

Euro

bis zu

500

Euro einschließlich

11

Euro

bis zu

1000

Euro einschließlich

15

Euro

bis zu

5000

Euro einschließlich

25

Euro

bis zu

10000

Euro einschließlich

30

Euro

bis zu

100000

Euro einschließlich

50

Euro

bis zu

1000000

Euro einschließlich

100

Euro

bis zu

10000000

Euro einschließlich

200

Euro

über

10000000

Euro

300

Euro

Die Gebührenschuld für die Mahngebühr entsteht, sobald das Mahnschreiben an den säumigen Zahlungspflichtigen zur Post gegeben wird.