Ein sensibles Thema, das sehr oft verdrängt wird aber doch ein wesentlicher Teil unseres Lebens darstellt, dies war Veranlassung für den LandFrauen-Vorstand zu einer Vortragsveranstaltung mit diesem Schwerpunkt einzuladen.
Herzlich begrüßen konnte die zahlreichen LandFrauen und Gäste die kompetenten Referentinnen Christina und Timea Ebenhöh vom gleichnamigen Bestattungsinstitut in Trebur und den renommierten Experten für Bestattungsvorsorge und Bestattungsrecht Herrn Hermann Hubing vom Deutschen Institut für Bestattungskultur.
Einführend erläuterte Christina Ebenhöh wie wichtig es sei, auch die letzte eigene Reise gut und selbstbestimmt zu planen und entsprechende Vorsorge zu treffen. Wie solch eine sinnvolle Vorsorge aussehen kann, darüber informierte im Anschluss Herr Hubing ausführlich und informativ.
Unter anderem veranschaulichte er die Inhalte einer Bestattungsvorsorge beziehungsweise eines Bestattungsvorsorgevertrages. In diesem Vertrag werden alle eigenen wichtigen Wünsche für den Abschied und die Trauerfeier festgeschrieben. Ebenso wird die finanzielle Absicherung darin verankert. Der Abschluss eines solchen Vertrages, in dem alle Einzelheiten der gewünschten Beisetzung aufgeführt werden, erfolgt im ersten Schritt über das Bestattungsunternehmen. Zur Finanzierung der Kosten wird daraufhin mit dem Bestattungshaus und dem Deutschen Institut für Bestattungskultur ein Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge abgeschlossen.
Nach Eingang eines vereinbarten Geldbetrages wird diese Summe treuhänderisch für den Kunden bei der Sparkasse Waldeck-Frankenberg auf einem persönlichen Treuhandkonto festgelegt. Es ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt, weder Bestatter noch Treuhänder dürfen vor dem Tod des Vertragspartners darauf zugreifen. Auch der Staat darf das Guthaben nicht zur Sicherung von Pflege- oder Unterhaltskosten auflösen. Das eingezahlte Geld wird im Todesfall an das Bestattungsunternehmen zur Erfüllung des Vertrages dann ausgezahlt. Weitere Details zur Transparenz und Sicherheit des Vertrages wurden von Herrn Hubing ausführlich dargestellt.
Ergänzend dazu informierte Christina Ebenhöh, dass jegliche Bestattungswünsche auch ohne Vorsorge/Treuhandvertrag mit dem Bestattungsinstitut direkt besprochen und im Vorfeld festgelegt werden können.
Im Anschluss an diese aufschlussreiche und aufklärende Präsentation entwickelte sich noch ein anregender Gesprächsaustausch.
Für spezielle und persönliche Fragen standen Christina & Timea Ebenhöh den Gästen dann im Einzelgespräch noch zur Verfügung.
Ihre Schlussworte verband die 2. Vorsitzende Astrid Fischer mit der Zuversicht, dass diese Vortragsveranstaltung dazu beitragen konnte, sich mit dieser Thematik offen und ohne Vorbehalt auseinanderzusetzen, die Konfrontation mit der eigenen Endlichkeit anzunehmen und das Leben dementsprechend mehr wertzuschätzen.