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Treburer Nachrichten
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bauleitplanung Trebur

1. Änderung des Bebauungsplans „Astheimer Straße“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a (1) BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB und öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 18.11.2022 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a (1) BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Astheimer Straße“, den Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB gefasst.

Anlass und Ziel des Bebauungsplans

Anlass der Bebauungsplanänderung stellt insbesondere das Ziel der Gemeinde zur Schaffung eines öffentlichen Parkplatzes dar, welcher der Aufnahme des ruhenden Verkehrs insbesondere im Sommerhalbjahr in Zusammenhang mit dem Freibad dienen soll. Da hierfür Fläche des geplanten Astroparks in Anspruch genommen werden soll, sind entsprechend weitere Änderungen erforderlich, um eine Realisierung des Astroparks weiterhin zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist es Ziel, die Festsetzungen an geänderte Rahmenbedingungen (Verlegung der Ortsdurchfahrt, welche nun eine Erschließung der Gemeinbedarfsfläche über die Astheimer Straße erlaubt) sowie konkrete Planungen anzupassen (Anpassung der Zweckbestimmung in „Feuerwehr“).

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 10/1 vollständig sowie 12/2 und 17 teilweise in der Flur 3, Gemarkung Trebur und kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

Der Entwurf der Bebauungsplan liegt zusammen mit der Begründung für die Dauer von 6 Wochen in der Zeit vom Montag, den 05.12.2022 bis Freitag, den 13.01.2023 im Rathaus Trebur, Herrngasse 3, 65468 Trebur, Bauamt in Zimmer 14 zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden des Publikumsverkehrs aus. Aufgrund der im Dezember liegenden Feiertage (Weihnachten, Neujahr) aufgrund von Schulferien und Urlaub von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Zeitraum wird die Auslegungsdauer von einem Monat entsprechend verlängert, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und können über diese abgerufen und eingesehen werden.

Parallel zur Zeit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13 a (3) Nr. 2 BauGB ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans in schriftlicher Form an den Gemeindevorstand abgegeben werden. Dies kann auch per Mail über die E-Mailadresse gemeinde@trebur.de erfolgen. Ebenso können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift gegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig innerhalb der Frist abgegebenen Stellungnahmen gemäß § 4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.

Die Plangebietsgröße beträgt vorliegend ca. 13.000 m². Damit wird bereits der Schwellenwert von 20.000 m² (§ 13a (1) Satz 1 Nr. 1 BauGB) weit unterschritten, so dass bereits aufgrund der Plangebietsgröße eine Anwendung des beschleunigten Verfahrens ohne Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB möglich ist. Berücksichtigt man die festgesetzten maximal zulässigen Grundflächen je Baugebiet sowie die mögliche Versiegelung des Parkplatzes ergibt sich im Plangebiet eine zulässige Grundfläche von ca. 8.400 m². Durch diese zulässige Grundfläche wird der Schwellenwert von 20.000 m² ebenfalls weit unterschritten.

Im Rahmen des beschleunigten Verfahren wird von der der Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht gemäß § 2a, von der Angabe welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) BauGB und § 10a (1) BauGB abgesehen (vgl. § 13a (2) BauGB i. V. m. § 13 (3) BauGB).

Es ist nicht mit Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen und der Schutzzwecken von Schutzgebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000-Gebiet) durch die vorliegende Planung zu rechnen (vgl. § 1 (6) Nr. 7b BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem hessischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflicht bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welche mit ausliegt.

Trebur, den 21.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
Jochen Engel, Bürgermeister